Gericht: Anwältin erneut wegen Verleumdung verurteilt

Die bekannte Strafverteidigerin Andrea Groß-Bölting muss laut Urteil des Landgerichts 17 600 Euro zahlen. Sie soll bewusst eine Richterin in Misskredit gebracht haben.

Wuppertal. Das Urteil kam nicht wirklich unerwartet: Wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung hat das Landgericht die bekannte Wuppertaler Anwältin Andrea Groß-Bölting in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe in Höhe von 17 600Euro (110 Tagessätze zu je 160 Euro).

Sie nahm es mit einem vielsagenden Lächeln entgegen. Bereits das Amtsgericht hatte sie 2007 zu einer Geldstrafe von 14 400 Euro verurteilt, nachdem die Advokatin zuvor gegen einen Strafbefehl von 16 000 Euro Widerspruch eingelegt hatte.

Dass sie auch das aktuelle Urteil nicht akzeptieren wird, machte Groß-Bölting deutlich. Sie kündigte an, jedes Rechtsmittel einzulegen, das ihr zur Verfügung stehe.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Anwältin vorgeworfen, im Rahmen eines Gnadenverfahrens im Jahr 2006 zugunsten eines Mandanten die damalige Vorsitzende Richterin Andrea Vosteen des Bruchs des Beratungsgeheimnisses bezichtigt zu haben. Das Beratungsgeheimnis gilt unter Juristen als "heilig".

Diese Vorwürfe wiederholte Andrea Groß-Bölting auch im aktuellen Berufungsprozess. Sie habe gehört wie Vosteen sich damals im Anschluss an die Urteilsverkündung mit dem Staatsanwalt über die Beratung unterhalten habe. "Sie hat gegen das Beratungsgeheimnis verstoßen. Ich bin zu Unrecht angeklagt und zu Unrecht verurteilt worden", sagte die Juristin.

Zuvor hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft noch einmal juristisch die Zähne gefletscht. Die Verteidiger der Anwältin forderten, sowohl den Präsidenten des Landgerichts, Josef Schulten, wie auch Richterin Susanne Schleger als Zeugen zu laden.

Die Staatsanwaltschaft drohte gar, die Wohnung von Andrea Groß-Bölting durchsuchen zu lassen, wenn sie sich nicht zu ihrem Einkommen äußern würde und hinterfragte ihre Glaubwürdigkeit. "Die Anwältin fühlt sich nur ihrem Mandanten, nicht dem Recht und Gesetz verpflichtet", so Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Kiskel. Er verglich dies mit einer "Söldnerstellung". "Sie hat gelogen, im Sinne ihres Mandanten."

Verteidiger Jochen Thielmann erhob erneut Vorwürfe gegen Richter Dirk Büddefeld: "Er ist definitiv befangen, so wie jeder andere Richter des Wuppertaler Landgerichts in diesem Fall befangen wäre." Die Staatsanwaltschaft hätte den Fall am Landgericht Düsseldorf verhandeln lassen müssen. Für ihn steht fest, dass die erneute Verhandlung keinen Beweis erbracht hat, dass seine Mandantin gelogen habe. Somit gelte die Unschuldsvermutung. Er forderte Freispruch.

Für Richter Büddefeld stand am Ende fest: Andrea Groß-Bölting hat in ihrem Gnadengesuch ganz bewusst die falsche Behauptung aufgestellt, dass Richterin Vosteen gegen das Beratungsgeheimnis verstoßen habe. Der Richter: "Sie wussten, dass diese Äußerungen geeignet waren, Frau Vosteen verächtlich zu machen."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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