Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Noch ein weiter Weg

Sozialdezernent Stefan Kühn hält trotzdem einen Rechtsanspruch darauf für richtig: „Das bringt die nötige Dynamik.“

Auch das gemeinsame Mittagessen gehört zur Ganztagsbetreuung. Symbolbild.

Auch das gemeinsame Mittagessen gehört zur Ganztagsbetreuung. Symbolbild.

Foto: Archiv

Wuppertal. Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen — den hat die Große Koalition angekündigt. Als „kaum erfüllbar“, kritisierte das der Städte- und Gemeindebund. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte, die Kommunen könnten das inhaltlich, organisatorisch, personell und finanziell nicht leisten. Wuppertals Sozialdezernent Stefan Kühn (SPD) ist dennoch für einen Rechtsanspruch. „Das bringt die nötige Dynamik“, erklärt er auf WZ-Nachfrage.

Derzeit reicht das Angebot längst nicht: 4400 von knapp 13 000 Grundschülern werden bis in den Nachmittag betreut. Das entspricht einer Versorgungsquote von 34 Prozent.

Die Verwaltung hat per Umfrage an Grundschulen ermittelt, dass für das kommende Schuljahr 2018/19 mindestens 1123 weitere Ganztagsplätze nötig sind. Dabei geht die Verwaltung davon aus, dass die Umfrage nicht den vollständigen Bedarf erfasst.

„Bisher haben wir eine Versorgungsquote von 50 Prozent angestrebt“, sagt Kühn — wohl wissend, dass die noch lange nicht erreicht ist. Dafür fehlen nach derzeitigem Stand mehr als 1800 weitere Plätze. Kühn schätzt, dass der Bedarf auch auf mehr als 50 Prozent steigen wird und daher 2000 weitere Plätze nötig sind.

Im nächsten Schuljahr wird es 100 Plätze mehr geben: Vier Grundschulen erhalten jeweils eine weitere Gruppe. An weiteren Schulen fehlt der Raum. Der geplante Schulausbau wird in den nächsten Jahren mehr Platz schaffen. Dabei werde eine 100-prozentige Ganztagsbetreuung schon jetzt miteingeplant, hatte Kühn bereits angekündigt.

Er gibt dem Städte- und Gemeindebund Recht, dass der Ausbau nicht „mal soeben“ zu schaffen ist. Und dass die Finanzierung eine wichtige Frage ist. Doch wenn der Bund den Rechtsanspruch beschließe, der Bundesrat und damit die Bundesländer dem zustimme, sei klar, dass Bund und Länder auch zahlen müssten. „Damit wird anerkannt, dass das keine kommunale, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.“ Beim Kita-Ausbau habe der Rechtsanspruch Dynamik gebracht, daher müsse er auch für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen kommen.

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