Fingscheid:Bahn-Unfall mit 600 Euro erledigt

Amtsgericht stellt Verfahren gegen Fahrdienstleiter wegen geringer Schuld ein.

Barmen. Kurz bevor in der Nacht vom 25. auf den 26. Juli 2007 eine Lok gegen ein Baugerüst an der Brücke Fingscheid in Barmen fuhr, brachten sich vier Arbeiter mit einem Sprung aus mehreren Metern Höhe in Sicherheit und wurden dabei zum Teil schwer verletzt. Laut Anklage hatte der damalige Fahrdienstleiter im Stellwerk Wuppertal-Barmen die Sperrung der Gleise aufgehoben, obwohl sich noch eine Baustelle auf den Gleisen befand.

Am Freitag musste sich der 36-Jährige wegen gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Nach zwei Stunden stellte das Gericht das Verfahren gegen den 36-Jährigen wegen geringer Schuld gegen die Auflage einer Zahlung von 600 Euro an die Johanniter ein.

Der Angeklagte - er arbeitet seit November 2000 als Fahrdienstleiter in Wuppertal - hatte vor Gericht einen Fehler eingeräumt. Er habe per Anruf die Nachricht bekommen, dass eine Baustelle beendet sei, habe daraufhin das Gleis freigegeben. Zum Unfallzeitpunkt gab es jedoch zwei Baustellen auf der Strecke. Ohne weiter nachzufragen, sei er davon ausgegangen, dass es sich um jene an der Brücke Fingscheid gehandelt habe. Die Meldung des Bauleiters sei ungenau gewesen, so der 36-Jährige. "Hätten Sie dann nicht genauer nachfragen müssen, wenn die Meldung ungenau war", hakte Richter Lars Petersen nach. Verteidiger Michael Kaps: "Das passiert bei menschlicher Arbeit. Mein Mandant hatte keine Zweifel, darum hat er auch nicht nachgefragt." Der Fehler des Fahrdienstleiters stelle somit keine Verletzung der Sorgfaltspflicht dar.

Erneut ins Visier geriet bei seiner Zeugenvernehmung am Freitag der Lokführer des Güterzuges. Auch gegen den 59-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt. Nach den geltenden Dienstvorschriften der Bahn hätte der Zugführer vor der Unfallstelle halten müssen, weil die Oberleitung keinen Strom mehr führte. Die Bremsung hatte er jedoch erst spät eingeleitet - zu spät. Das Verfahren gegen den Lokführer wurde allerdings schon erheblich früher eingestellt. Für das Gericht stand fest: Beide, Lokführer und Fahrdienstleiter, hatten Schuld an dem Unfall an der Brücke Fingscheid. Mit Zahlung der 600-Euro-Auflage wird die Einstellung des Verfahrens gegen den Fahrdienstleiter rechtskräftig.

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