Wuppertal Fall Springmann: Mithäftlinge des Enkels widersprechen sich

Drei Mitgefangene des Springmann-Enkels erklären, er habe die Tat stets bestritten. Ein anderer Zeuge hatte vor Gericht zuvor das Gegenteil ausgesagt.

 Vor Gericht soll der Mord am Ehepaar Springmann aufgeklärt werden.

Vor Gericht soll der Mord am Ehepaar Springmann aufgeklärt werden.

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Wuppertal. Am 13. Verhandlungstag des Springmann-Prozesses stehen drei weitere Mithäftlinge des angeklagten Enkels im Zeugenstand, der seine Großeltern Christa und Enno Springmann vor einem Jahr ermordet haben soll. Alle drei Zeugen widersprechen dem Mann, der am Montag gesagt hatte, der Enkel habe ihm gegenüber die Tatbeteiligung zugegeben.

Begegnet sind die Zeugen dem Enkel in der JVA Wuppertal am Simonshöfchen, im Hochsicherheitstrakt. Wie einer der Gefangenen erklärte, leben die Gefangenen dort in zwei kleinen Gruppen von etwa acht Personen und haben engen Kontakt miteinander.

Ein 37-Jähriger versicherte: „Er hat nie gesagt, dass er es gemacht hat, er hat gesagt, er war das nicht.“ Er beschrieb den Enkel als „sensibel“, „hilfsbereit“ und „ängstlich“, er traue ihm so etwas nicht zu: „Der ist nicht gewalttätig, so ein Potenzial hat der nicht.“

Auch ein 32-Jähriger, der wegen Betrugs zu zehneinhalb Jahren verurteilt ist, erklärte: „Er hat immer gesagt, er hat das nicht gemacht.“ Anfangs seien die Mitgefangenen zurückhaltend gewesen, weil die ihm vorgeworfene Tat sie abgestoßen habe. Aber „durch sein Reden hat er uns überzeugt“. So war es auch bei dem 52-Jährigen, der noch immer mit dem Enkel zusammen inhaftiert ist: „Wir sind jeden Tag zusammen.“ Er sagte, er habe den 26-Jährigen anfangs mal gefragt: „Hast du damit zu tun?“ Daraufhin habe der Enkel „Nein!“ gesagt und: „Das ist ein Alptraum, ein Irrsinn“. Der Zeuge sagte, für ihn sei es „unvorstellbar“, dass der Enkel einen Doppelmord begangen haben könnte.

Am vorhergehenden Prozesstag hatte ein Mitgefangener (28) erklärt, der Enkel habe ihm gegenüber zugegeben, mit der Tat zu tun zu haben, wenn auch sein „Mitarbeiter“ sie ausgeführt habe. Diese Aussage bezeichneten die drei anderen Mitgefangenen als „reine Fantasie“. Sie sagten, der Enkel habe gar nicht viel Kontakt mit diesem Zeugen gehabt. Auf die Frage, woher dieser die ganzen Informationen habe, berichteten sie, sie hätten den Fall im Fernsehen, im Teletext und in der Zeitung verfolgt.

Sie argumentierten zudem, dass ein Geständnis für den Mord an den eigenen Großeltern nicht gut angekommen wäre: „Hätte er das erzählt, er hätte jeden Tag Schläge bekommen. So wie bei Kindervergewaltigung. Mit solchen Leuten will keiner was zu tun haben“, sagte der 37-Jährige.

Zudem sei allen Häftlingen der Abteilung bekannt gewesen, dass dieser Gefangene mit der Polizei zusammenarbeitet. Das hatte dieser auch berichtet: Er saß wegen Drogendelikten in Untersuchungshaft. Weil die Mittäter ausgepackt hätten, habe er sich schließlich entschlossen, ebenfalls ein Geständnis abzulegen. Dafür habe er über mehrere Tage eine Aussage gemacht. Und dabei auch davon erzählt, was er von dem Enkel erfahren haben will. Als er wegen des Geständnisses aus der Untersuchungshaft entlassen war, befragten ihn Wuppertaler Beamte erneut und gezielt über seine Gespräche mit dem Enkel. Für die Mithäftlinge sei er deshalb ein „Zinker“ gewesen, berichteten die Zeugen. Denn er habe seine Mittäter verraten — deshalb hätte ihm sicher niemand etwas anvertraut: „Wer würde so jemandem was erzählen?“

Das Gericht vernahm dann den Mitgefangenen vom vorigen Prozesstag erneut. Dieser erklärte, der Enkel habe sich ihm anvertraut, als noch keiner von seinem Geständnis gewusst habe. Die Verteidiger beider Angeklagten zogen die Aussage des Gefangenen in Zweifel.

Sie beantragten schließlich, die Akte über dessen Verfahren beizuziehen, damit sie nachvollziehen können, wann er mit dem Enkel zusammentraf und wann er das Geständnis ablegte. Zudem beantragten sie, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu prüfen. Dieser habe selbst von einer Kopfverletzung gesprochen. Ihm fehle möglicherweise die „Fähigkeit zur Konstruktion von Wirklichkeit“.

Die drei Zeugen berichteten auch, der Enkel sei „traurig“ gewesen. Ihn habe unter anderem getroffen, dass sein Vater ihn verdächtige. Und dass sein Vater ihn nicht im Gefängnis besuche. Gefragt, wen der Enkel für einen möglichen Täter halte, sagten sie aber auch, dass er den Vater erwähnt hat.

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