Justiz Fall Springmann: Enkel bestreitet den Mord an seinen Großeltern

Ein Jahr nach dem Doppelmord an einem vermögenden Wuppertaler Unternehmer-Ehepaar hat der Prozess gegen dessen Enkel (26) begonnen.

Justiz: Fall Springmann: Enkel bestreitet den Mord an seinen Großeltern
Foto: dpa

Wuppertal. Mit unbewegter Miene nimmt der Angeklagte, 26, Platz, Typ Geschäftsmann. Im großen Saal des Wuppertaler Landgerichts wird er von vier Verteidigern flankiert. Zwei Anwälte links, zwei rechts. Sein mutmaßlicher Komplize ist dagegen eher vom Typ Türsteher, 45 Jahre alt, zwei Verteidiger. Ein Jahr nach dem Doppelmord am Wuppertaler Unternehmer-Ehepaar Springmann hat am Freitag der Mordprozess gegen dessen 26-jährigen Enkel und einen mutmaßlichen Mittäter begonnen.

Der Springmann-Enkel streitet ab, seine Großeltern ermordet zu haben. Das sagte sein Verteidiger Klaus Bernsmann zu Beginn des Prozesses: „Er bestreitet mit aller Bestimmtheit, die schreckliche Tat begangen zu haben.“

Springmann-Prozess in Wuppertal gestartet
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Der Enkel ist angeklagt, vor einem Jahr gemeinsam mit einem Bekannten seinen Großvater Enno Springmann (91) und seine Großmutter Christa Springmann (88) brutal getötet zu haben. Die wohlhabenden Unternehmer-Eheleute waren in der Stadt unter anderem als Kunst-Förderer bekannt.

Staatsanwalt Hauke Pahre beschrieb in der Anklage das mutmaßliche Vorgehen der Täter: Einer oder beide sollen Enno Springmann mit einem harten Gegenstand niedergeschlagen, dann erdrosselt haben. Bei Christa Springmann, die ahnungslos in ihrem Arbeitszimmer am Schreibtisch saß, sollen sie den Kopf auf den Tisch geschlagen, sie später ebenfalls erdrosselt haben.

Laut Anklage fürchtete der Enkel, dass die Großeltern ihre finanzielle Unterstützung einstellen, ihn als Haupterben aus dem Testament streichen, weil sie erfahren haben, dass er sein Studium abgebrochen hat. Der Enkel habe damit gerechnet, dem Großvater Rechenschaft über erhaltenes Geld abgeben zu müssen, das er nicht sinnvoll, sondern „weitgehend für Autos und Luxusgüter“ ausgegeben hatte. Auch der 45-Jährige soll davon profitiert haben, da er mehrere tausend Euro monatlich erhielt — ohne erkennbare Gegenleistung. „Mord aus Habgier“ ist der Vorwurf. Dem widersprach Verteidiger Klaus Bernsmann in einer Verteidiger-Erklärung. Er kritisierte, die Anklage enthalte „keinen tragenden Beweis“. Das Habgier-Motiv „liegt nahe, aber nur theoretisch“, da der Enkel eine innige Beziehung zu seinem Großvater gehabt habe.

Er habe seine Großeltern regelmäßig am Sonntag zum Kaffeetrinken besucht. „Warum sollte er die Tat ausgerechnet dann begehen, wenn er auch zu jedem anderen Zeitpunkt willkommen war?“ Vor dem Gerichtssaal ergänzte er, dass der Enkel sehr betroffen sei, oft weine, wenn das Gespräch auf seinen Großvater komme.

In seiner Erklärung verwies er zudem auf die aus seiner Sicht zweifelhafte Todeszeitbestimmung. Denn nach einem ersten Gutachten starb Enno Springmann nach 18 Uhr, Christa Springmann nach 22 Uhr. Der Enkel habe aber das Haus bereits gegen 17.30 Uhr verlassen.

Dieses erste Gutachten sei später „außer Kraft gesetzt“ worden, weil es nicht standardisiert gewesen sei. Nun gelte ein längerer Zeitraum als möglich für den Todeszeitpunkt: von 16 Uhr bis zum nächsten Morgen. Der Enkel könne zwar in einer Stunde davor die Tat begangen haben, aber es gebe noch weitere Möglichkeiten für den übrigen Zeitraum.

Was außer Motiv und Gelegenheit für die Schuld der Angeklagten spricht, hatte Staatsanwalt Hauke Pahre in der Anklage nicht formuliert. Vor Beginn des Prozesses hatte er den zahlreich erschienenen Journalisten ein kurzes Statement gegeben: Der dringende Tatverdacht gegen die beiden Angeklagten ergebe sich „aus den Ergebnissen kriminaltechnischer und rechtsmedizinischer Untersuchungen“.

Verlesung der Anklage und die Verteidiger-Erklärung waren die wesentlichen Ereignisse zum gestrigen Prozessbeginn. Die beiden Angeklagten schwiegen. Nach Angaben ihrer Anwälte werden sie sich möglicherweise später im Prozess äußern.

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