Fahrverbot: Schonfrist für 48 Diesel in Wuppertal

Die Stadt will vorerst keine Fahrzeuge stilllegen lassen.

Fahrverbot: Schonfrist für 48 Diesel in Wuppertal
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Das drohende Fahrverbot hängt wie eine düstere Wolke über Wuppertal und gibt zahllosen, auf ihr Dieselfahrzeug angewiesenen Handwerksbetrieben und Berufspendlern erheblichen Anlass zur Sorge. Sollten die Grenzwerte der Stickstoffdioxidbelastung nicht spürbar gesenkt werden, so könnte ein solches Verbot ab 2019 in Kraft treten. Auslöser ist die Deutsche Umwelthilfe, die auch Wuppertal vorwirft, seit Jahren an bestimmten Stellen die Grenzwerte erheblich zu überschreiten und keine Gegenmaßnahmen zu treffen. Eine Behauptung, der Oberbürgermeister Andreas Mucke energisch widerspricht und auf die diversen Maßnahmen hinweist, um die Luftwerte in Wuppertal zu verbessern.

Darauf drängt auch die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, deren Fraktionsvorsitzende und verkehrspolitische Sprecherin Anja Liebert klar Stellung gegen ein Diesel-Fahrverbot bezieht. „Wir sind eher dafür, dass das Radwegenetz intensiver ausgebaut, und dass vor allem der Öffentliche Personennahverkehr umfangreicher gestaltet wird. Dann würden viele Autofahrer auf den ÖPNV umsteigen und die Grenzwerte nicht überschritten. Ein Diesel-Fahrverbot wäre dann gar nicht nötig.“

Ihre Meinung ist, dass dieses Verbot eindeutig die Falschen träfe. „Schuld sind die Hersteller, und unserer Ansicht nach müssen die wie jeder andere Schadensverursacher für das, was sie angerichtet haben, haften und Abhilfe in Gestalt von kostenfreien Umrüstungen schaffen“, ist die eindeutige Meinung der Grünen-Fraktion.

Hier stimmen sie mit Oberbürgermeister Andreas Mucke überein, der — wie auch seine Kollegen aus anderen Städten — von der Bundesregierung erwartet, dass sie die Hersteller in die Haftung nimmt und ihnen eine kostenfreie Umrüstung von Soft- und Hardware auferlegt.

Stadtsprecherin Martina Eckermann weist darauf hin, dass Wuppertal vor dem Ergreifen entsprechender Maßnahmen zunächst das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster abwarte, wo eine Klage gegen das Dieselfahrverbot anliege. „Dann haben wir einen Anhaltspunkt“, so Martina Eckermann. Das gilt auch für Fälle, in denen das Software-Update eines Diesels nicht vorgenommen wurde. Dem Straßenverkehrsamt wurden durch das Kraftfahrtbundesamt 48 Fälle von Fahrzeugen in Wuppertal gemeldet. „Angesichts des Verkehrsaufkommens ist das eine verschwindend geringe Zahl“, sagt Martina Eckermann. Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes bei eindeutiger Rechtsprechung für ein Dieselfahrverbot können von der Beschränkung auf bestimmte Straßen, über zu erhebende Zwangsgelder bei nicht erfolgter Umrüstung bis zur Stilllegung des Fahrzeuges reichen. Das sei angesichts der damit verbundenen Existenzvernichtung eher unwahrscheinlich.

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