Verbrauchertipp Erste Versicherungen für junge Leute

Verbraucherschutz gibt Tipps für die wichtigsten Policen.

Wuppertal. Die Schule ist aus — und Schulabgänger planen und probieren ihre ersten Schritte in ein selbstständiges Leben: Rund um Reisen, soziales Jahr, Job, Ausbildung oder Studium steht auch die Absicherung von Alltagsrisiken mit auf der To-do-Liste. Versicherungsgesellschaften locken die künftige, aber noch unerfahrene Kundschaft mit scheinbar maßgeschneiderten Paketen. „Doch viele Versicherungen sind oft zu teuer, bieten unsinnigen Schutz und decken wirklich riskante Lücken nicht ausreichen ab“, so Marlene Pfeiffer von der Verbraucherzentrale in Wuppertal und gibt folgende Tipps für‘s richtige versichern.

Krankenversicherung: Dieser Gesundheitsschutz ist verpflichtend für jeden! Während Berufsanfänger meist automatisch in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, genießen viele Studienanfänger noch bis zum Alter von 25 Jahren den Schutz der beitragsfreien Familienversicherung. Wer beim Studentenjob jedoch mehr als 450 Euro im Monat verdient, muss selbst in die Krankenversicherung einzahlen. Für den Job in den Semesterferien gelten Ausnahmen, da darf auch mal mehr verdient werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Die frühzeitige Absicherung des Verlustes der eigenen Arbeitskraft über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Azubis und Studenten gleichermaßen wichtig. Denn eine gesetzliche Rente gibt es im Ernstfall für Berufseinsteiger im ersten Berufsjahr nur bei Arbeitsunfällen und ab dem zweiten Berufsjahr auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten. Wer zu anderen Bedingungen berufsunfähig wird, bekommt vom Staat kein Geld und sollte daher privat vorsorgen. Eine private BU-Rente kann den eigenen Lebensunterhalt zu einem erheblichen Teil sichern.

Private Haftpflichtversicherung: Diese Police ist ein absolutes Muss! Sie deckt Schäden ab, die man bei anderen verursacht — zum Beispiel wenn die Gesundheit eines anderen durch die eigene Unachtsamkeit dauerhaft stark beeinträchtigt wird. Bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben, sind Azubis und Studenten in der Regel bei ihren Eltern mitversichert und müssen keine eigenen Beiträge für die private Haftpflichtpolice zahlen. Das gilt übrigens auch für die Zeit des Bundesfreiwilligendienstes. Den Haftpflichtschutz über den Vertrag der Eltern sollte sich der flügge werdende Nachwuchs von der zuständigen Versicherungsgesellschaft bestätigen lassen.

Die Hausratversicherung ist meist erst später ein Muss: Sie decken Einbruchdiebstahl, Brand, Blitzschlag oder Schäden durch Leitungswasser und Sturm ab. Die Höhe der Police orientiert sich am Wert des eigenen Mobiliars und Hausrats.

verbraucherzentrale.nrw

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