Entlassene EDE-Betriebsrätin: Segeltour war rechtens

Das Arbeitsgericht hat am Dienstag eine von vier Kündigungen gegen eine langjährige Betriebsratsvorsitzende zurückgewiesen. Jetzt steht eine umfassende Beweisaufnahme an.

Wuppertal. Die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Unternehmen EDE — 800 Mitarbeiter, etwa 4,6 Milliarden Euro Jahresumsatz — und dessen langjähriger Betriebsratsvorsitzenden geht in die nächste Runde. Wie berichtet, hat die Frau gegen ihre fristlose Entlassung — insgesamt gibt es vier Kündigungen — geklagt. Ein Gütetermin scheiterte. Am Dienstag errang die Betriebsrätin zumindest einen Etappensieg.

So erklärte das Arbeitsgericht zwei Segeltouren, die die Betriebsrätin während einer längeren Krankmeldung im Jahr 2009 nach Kroatien und an den Tegernsee unternommen hatte, für rechtens. Die Betriebsrätin sei aufgrund eines „Burnout-Syndroms“ regulär krankgeschrieben gewesen. Mit einer solchen Diagnose könne man verreisen — auch als Betreuerin von Kinder- und Jugendgruppen. Ein „genesungswidriges Verhalten“ sei darin ebenfalls nicht erkennbar, so das Gericht. EDE-Anwalt Alexander Ulrich hatte in seiner Klage-Erwiderung für das Unternehmen von „vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit“ gesprochen. Das sieht das Arbeitsgericht anders. Damit ist die erste Kündigung — sie ist auf den 2. November 2010 datiert — zumindest erstinstanzlich so gut wie vom Tisch.

Erledigt ist der Fall aber noch lange nicht. Demnächst wird das Arbeitsgericht über die zweite Kündigung vom 12. November 2010 verhandeln. Dabei wird es eine umfängliche Beweisaufnahme geben. Hintergrund: EDE begründet die zweite Entlassung damit, dass die damalige Betriebsratschefin Mitglieder des Betriebsrates beleidigt und bedroht haben soll (siehe Kasten rechts).

Laut Gericht könnte das eine fristlose Kündigung begründen. EDE verweist auf ein lautstarkes Telefonat, bei dem mindestens drei Zeugen Beleidigungen und Bedrohungen mitgehört hätten.

Die 37-Jährige bestreitet dies. Und ihr Anwalt Stefan Bell bietet seinerseits mehrere Zeugen auf.

Die Parteien stehen sich unversöhnlich gegenüber. Ein Vergleichsangebot des Gerichts wollte Anwalt Bell am Dienstag nicht hören: „Nicht in dieser Instanz“, sagte er. Das Thema Abfindung — von EDE-Anwalt Ulrich beim Prozessauftakt im Dezember in öffentlicher Verhandlung angesprochen — war somit kein Thema. Und: Die Kündigungen drei (16. Dezember 2010) und vier (1. Februar 2011) werden mit Blick auf die bevorstehende Beweisaufnahme vorläufig noch nicht vom Gericht thematisiert. Am Dienstag tauschten die Parteien neue Schriftsätze aus.

Fakt ist: Die langjährige Betriebsratsvorsitzende hat seit mehreren Wochen bei EDE Hausverbot.

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