Ehefrau erstickt - vier Jahre Haft für 81-Jährigen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Senior seine Frau erstickte.

Wuppertal. Was als gemeinsamer Selbstmord eines alten Ehepaares geplant war, entwickelte sich zum Totschlag einer kranken Frau durch ihren überforderten Ehemann. Das sah am Dienstag das Landgericht als erwiesen an und verurteilte den 81-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Der Vorsitzende Richter räumte ein: „Das ist sicher eine harte Strafe, aber es ist ein Mensch zu Tode gekommen, der in der Situation weiterleben wollte.“

Die Leidensgeschichte des Ehepaars nahm 1964 den Anfang, als der gemeinsame Sohn geboren wurde. Das spätere Opfer wies anfangs schizophrene Symptome auf und soll sich unter anderem für die Jungfrau Maria gehalten haben. Nachdem die Krankheit der Frau über Jahre mit Medikamenten in den Griff zu bekommen war, mussten diese 2002 abgesetzt werden, um die Niere der Wuppertalerin zu schonen. In den Worten des Angeklagten begann "dann wieder die Hölle“. 2009 versuchte sich die Frau, die immer wieder stationär behandelt wurde, mit Tabletten umzubringen. 2011 wollte die Erkrankte, dass ihr Mann auszieht und gab ein ominöses Inserat auf, das zu Hausbesuchen von fremden Männern führte.

Das alles ging nicht spurlos am Angeklagten vorbei. 2013 begab er sich selbst wegen Depressionen in psychische Behandlung, lehnte aber, so stellte der Richter heraus, Medikamente oder eine Kur ab. Einem Nachbarn soll er gesagt haben, dass er sich umbringen wolle, doch seine Frau ja nicht allein zurücklassen könne.

Kurz darauf fuhr das Ehepaar gemeinsam in den Wald. Der Angeklagte hatte Mülltüten, Schnürgurte und eine Gasflasche besorgt. Das Gericht glaubte dem Rentner, dass seine Frau mit dem gemeinsamen Suizid zunächst einverstanden war, auch wenn der Richter bemerkte: „Der Angeklagte fand eine leicht zu überzeugende Gesprächspartnerin.“ Diese hatte zudem 1,0 Promille Alkohol im Blut.

Entscheidend für das Totschlags-Urteil waren die forensischen Beweise, die gegen die Schilderung des 81-Jährigen sprechen, der beschrieb, dass seine Frau mit der Tüte auf dem Kopf einfach weggesackt sei. Ein Gutachter hatte ausgesagt, dass es nicht möglich sei, sich auf diese Weise mit einem Müllbeutel selbst zu ersticken, weil zu einem gewissen Punkt der Überlebensinstinkt einsetze. Blutergüsse an Armen und Rücken legen nahe, dass das Opfer gewaltsam in den Sitz gedrückt wurde, so dass es sich die Tüte nicht mehr vom Kopf reißen konnte und erstickte. Spontan, so der Richter, habe der Angeklagte entschieden, seine Frau gegen ihren Willen zu töten. Der 81-Jährige nahm das Urteil mit tiefgesenktem Haupt zur Kenntnis.

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