Drogenanbau aus Gefälligkeit: Bewährung für Rentnerin

65-Jährige hatte in ihrer Wohnung 14 professionell angebaute Cannabis-Pflanzen.

Drogenanbau aus Gefälligkeit: Bewährung für Rentnerin
Foto: ABIR SULTAN

Ein Wasserschaden brachte die kleine Cannabis-Plantage in Elberfeld ans Tageslicht: Weil bereits Wasser unter der Wohnungstür herausfloss, die Mieterin aber nicht zu Hause war, musste die Feuerwehr die Wohnung öffnen.

Dort konnte sie nicht nur das Wasser abstellen, sondern entdeckte auch in einem unbenutzten Zimmer mit verklebtem Fenster 14 professionell angebauten Cannabis-Pflanzen sowie einen Beutel mit getrockneten Pflanzen.

Die ebenfalls anwesende Polizei räumte die Pflanzen samt spezieller Pflanzlampe und Dünger sofort ab, die Mieterin stand gestern wegen Drogenbesitzes vor dem Amtsgericht. Die zierliche Rentnerin im Alternativ-Look ließ ihren Anwalt erklären, sie habe das Cannabis nicht selbst angebaut, sondern einer anderen Person erlaubt, das in ihrer Wohnung zu tun. Zu dieser Person wolle sie aber nichts weiter sagen.

„Sie konsumiert das Cannabis nicht, hat es nie probiert und auch nie damit gehandelt“, sagte der Verteidiger. Geld habe sie auch nicht erhalten. Sie habe es als Gefälligkeit getan. Die kleine Plantage habe etwa ein halbes Jahr bestanden. Sie habe sie auch nicht gegossen oder gedüngt. Die Angeklagte beteuerte: „Ich bereue es. Es war ein großer Fehler. Es wird auf keinen Fall wieder vorkommen.“

Das glaubte ihr das Gericht und verurteilte sie zu 15 Monaten auf Bewährung. Außerdem muss sie als Auflage ein Jahr lang monatlich 20 Euro an den Verein für Bewährungshilfe zahlen.

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