Die Geschichte der Bürgerbegehren in Wuppertal

Es ging zum Beispiel um Grundschulen, Buskaps, um die Schwimmoper und das Schwimmleistungszentrum.

Wuppertal. Trotz des von der Stadt beauftragten Rechtsgutachtens, wonach ein Bürgerbegehren gegen eine Deckelung der Kosten für den neuen Döppersberg auf 105 Millionen Euro nicht zulässig wäre: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens halten an ihren Plänen fest. Die Initiative „Döpps 105“ strebt nun selbst eine juristische Prüfung an. Wo genau der Protest gegen die Kostensteigerung in der Geschichte der Bürgerbegehren in Wuppertal landet, steht also noch nicht fest.

Los ging diese Geschichte im Jahr 1996 mit dem Bürgerbegehren zum Wiederaufbau des abgebrannten Schwimmleistungszentrums Küllenhahn und der Instandsetzung der Schwimmoper. Das Bürgerbegehren galt zwar eigentlich als nicht zulässig. Die Stadt verzichtete jedoch darauf, das formal klären zu lassen. Denn sie schloss sich letztlich doch den im Bürgerbegehren geforderten Maßnahmen an. Und: Für den aktuellen Oberbürgermeister Peter Jung als Mitstreiter war das Bürgerbegehren der Einstieg in die Politik.

Sogar zu einem erfolgreichen Bürgerentscheid kam es dann 1998 in der ungewohnt hitzigen Auseinandersetzung um die sogenannten Buskaps. Darin wehrte sich eine politisch gestützte Initiative (unter anderem mit dem damaligen CDU-Chef Hermann-Josef Richter) gegen den Rückbau von Bushaltestellen. Denn das hätte, so die Initiatoren, den Autoverkehr behindert.

Ende 1998 dann wieder das Scheitern eines Bürgerbegehrens. Es ging um den Verbleib der Freiwilligen Feuerwehr Hahnerberg an ihrem Standort. Eingereicht wurden damals rund 3160 Unterschriften. Der Rat ließ das Bürgerbegehren nicht zu, weil das Quorum nicht erreicht worden sei. Denn laut Rat handelte es sich um eine gesamtstädtische Angelegenheit.

Als unzulässig erwiesen sich auch ein Bürgerbegehren zur Nutzungsänderung des Lienhardplatzes im Jahr 2001 und eines zum Erhalt der Schwimmoper im Jahr 2002. Dass die Schwimmoper nun so schön saniert dasteht, ist also nicht etwa Folge des Bürgerbegehrens, sondern eher des Umstands, dass die Stadt zwischenzeitlich bevorzugte Nutzungen beispielsweise als Weltraum- und Spaß-Center nicht umsetzen konnte beziehungsweise keinen Investor dafür fand. Ebenfalls nicht zulässig war ein Bürgerbegehren gegen die Aufhebung der Baumschutzsatzung.

Noch recht gut in Erinnerung ist das damals hoch-emotional geführte Bürgerbegehren für den Erhalt aller Grundschulen. Ergebnis: unzulässig wegen des Kostendeckungsvorschlags.

Fast 30 000 Wuppertaler hatten damals unterschrieben — und fühlten sich anschließend sehr schlecht behandelt, als das Begehren als unzulässig bezeichnet wurde. Wohl auch wegen der damaligen, tiefe Gräben verursachenden Entscheidung geht die Stadt in der aktuellen Debatte anders vor und erklärt den Initiatoren von Döpps 105 vorab, dass ihr Anliegen nach Einschätzung des Rechtsgutachtens keine Chance auf eine Zulassung habe.

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