Der Tochter den Tod angedroht?

Versuchter Totschlag: Weil er seine Tochter vom Balkon der elterlichen Wohnung geworfen haben soll, muss sich ihr Vater seit gestern vor Gericht verantworten.

Wuppertal. Die junge Frau schaut nicht zu dem Mann hinüber, der links von ihr auf der Anklagebank sitzt. Wenn sie mit dem Gericht über ihn spricht, nennt sie seinen Vor- und Zunamen. Der Mann ist ihr Vater. Er ist angeklagt, weil er versucht haben soll, sie - die eigene Tochter - zu töten.

Kaum war die junge Frau ansprechbar, belastete sie ihren Vater schwer. Er habe sie vom Balkon geworfen. Seither sitzt der 42-Jährige in U-Haft. Der Vorwurf: versuchter Totschlag. In der Anklageschrift steht, der Vater habe sein Tochter an den Beinen gefasst und dann vom Balkon geworfen.

Das Gericht hakt nach: Ob der Begriff ,Ehrlose’ gefallen sei, wird gefragt. Der Vater auf der Anklagebank sagt ,Nein’ dazu. Er habe seine Kinder ganz normal erzogen. Es habe auch keinen Kopftuchzwang in der Familie gegeben. Das sagt er ungefragt.

Viel ist über den Fall spekuliert worden, weil es sich eben um eine türkische Familie handelt. Totschlag aus verletztem Ehrgefühl? Die Frage wird nicht gestellt, sie steht aber im Raum. Der Vater auf der Anklagebank sagt zu allen Vorwürfen ,Nein’. Er habe vergeblich versucht, sie festzuhalten.

An jenem Septemberabend habe sie den Hass des Vaters in den Augen gelesen. "Ich werde dich umbringen", soll er ihr im Wohnzimmer auf türkisch angekündigt haben. Als sie mit einer Hand an der Brüstung hing, habe jemand von oben zugeschlagen, bis sie losließ.

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