Brandstiftung im Jobcenter: Dreieinhalb Jahre Haft

Weil es im Jobcenter keine Verletzten gab, kam ein 50-Jähriger mit einer milden Strafe davon. Er bleibt aber vorerst in U-Haft. Darüber gibt es Streit.

Wuppertal. Das Landgericht hat am Dienstag einen 50 Jahre alten Mann wegen schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist damit ausgeschlossen. Wie berichtet, hatte der Mann gestanden, am Nachmittag des 1. September 2011 im vierten Stock des Backsteingebäudes an der Uellendahler Straße — in einem Flur im Jobcenter Feuer gelegt zu haben.

Er verspritzte Benzin und legte Feuer. Verletzt wurde niemand. Noch am selben Tag stellte sich der 50-Jährige und legte ein Geständnis ab. Und er sagte, dass er nie die Absicht gehabt habe, jemanden zu töten. Deswegen habe er die Anwesenden mit den Worten gewarnt: „Alle Mann raus — ich zünde die Bude hier jetzt an.“

Das glaubte das Gericht dem Angeklagten. Die Kammer konstatierte zudem, dass es im Jobcenter Beratungsfehler gegeben habe. Wie berichtet, fühlte sich der Mann schlecht behandelt und fürchtete um seinen Job, weil ihm Geld für die Fahrt zur Arbeitsstelle gefehlt haben soll.

Das bewog das Landgericht, von dem Vorwurf der Anklage — Brandstiftung in einem besonders schweren Fall — nur noch von einem schweren Fall auszugehen. Verteidiger Michael Kaps hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert. Er geht von einem minder schweren Fall aus und legte noch am Dienstagnachmittag Revision gegen das Urteil ein.

Streit gibt es auch um die Haftfrage. Das Landgericht verfügte gestern, dass der 50-Jährige weiterhin in Untersuchungshaft bleibt. Der Grund: Fluchtgefahr angesichts der nicht bewährungsfähigen Haftstrafe.

Verteidiger Kaps will diese Entscheidung anfechten. Begründung: Sein nicht vorbestrafter Mandant — er befindet sich seit sieben Monaten in U-Haft — habe sich von Anfang voll umfänglich geständig gezeigt, sei in Wuppertal geboren und hier familiär verwurzelt. Eine Entscheidung über die Haftbeschwerde der Verteidigung steht noch aus. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung hatte sich der Angeklagte entschuldigt.

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