Bewährungsstrafen für prügelnde Räuber

Die Männer sollen einem Kumpel 95 Euro und ein Handy abgeknöpft haben.

Wuppertal. Wenn sowohl die mutmaßlichen Täter wie Opfer schweigen, dann kann es für das Gericht schwer werden, die Wahrheit herauszufinden und ein Urteil zu fällen. Mit dieser Situation sah sich Richter Dirk Büddefeld gestern in einem Berufungsprozess am Landgericht konfrontiert.

Im August vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Wuppertal zwei Männer - 31 und 35 Jahre alt - wegen gemeinschaftlichen Raubes und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von je einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Dagegen legten die Brüder Berufung ein. Zu den Tatvorwürfen wollten sie sich jedoch dieses Mal nicht äußern. Laut Anklage sollen die beiden im Februar 2008 einem heute 39-Jährigen in einer Waschanlage an der Wittensteinstraße aufgelauert haben, ihm sein Bargeld - 95 Euro - sowie sein Handy abgeknöpft und ihn tätlich angegriffen haben.

Daraufhin erstattete der 39-Jährige Anzeige. Bei der Polizei sagte er damals aus, dass es sich bei den Tätern um Bekannte von ihm gehandelt habe. Denen schulde er 500 Euro, habe aber eine Stundung vereinbart. Von dieser Aussage distanzierte er sich einen Tag später wieder mit dem Hinweis, er habe sowohl Geld wie Handy zurück bekommen - angeblich habe er alles in seinem Auto gefunden. Die Anzeige wollte der Mann zurückziehen, der derzeit selbst wegen gewerbsmäßiger Hehlerei für 20 Monate in der JVA Bielefeld sitzt.
Gestern wollte er sich vor Gericht nicht mehr zu den Vorfällen äußern. So blieben laut Verteidiger Klaus Wülfing "viele Fragen offen". Es gebe wenig Erkenntnisse und kaum eine Grundlage, auf der man entscheiden könne. Er forderte das erstinstanzliche Urteil aufzuheben und seinen Mandanten freizusprechen.

Die Staatsanwaltschaft sah dagegen die Tatvorwürfe bestätigt und befand die erste polizeiliche Aussage des Zeugen für glaubhaft. Sie plädierte, die Berufung zu verwerfen. Dem folgte Richter Dirk Büddefeld und verurteilte die beiden Männer wegen gemeinschaftlichen Raubes und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von je einem Jahr auf Bewährung. Zusätzliche Auflagen: Eine Zahlung von 3000 Euro an den Verein für Bewährungshilfe für den 31-Jährigen sowie 500 Arbeitsstunden gemeinnütziger Arbeit für den 35-Jährigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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