Bewährung für Kinderporno-Erpresser

Die geständigen Angeklagten müssen monatlich mindestens 100 Euro an einen 51-Jährigen zahlen

Wuppertal. Zwei 23 und 26 Jahre alte Männer sind am Montag (1. Februar) vom Amtsgerichtwegen gewerbsmäßiger Erpressung zu Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahrenverurteilt worden. Die beiden Männer hatten zuvor zugegeben, einen51-Jährigen mit einem aufgezeichneten Gespräch über den Kauf vonKinderpornos erpresst zu haben. Wie berichtet, hatte der Mann aus Angst vorder angedrohten Anzeige in mehreren "Raten" mehr als 40000 Euro an diebeiden Männer gezahlt.

Erst als er nochmals 25000 Euro zahlen sollte, ginger zur Polizei, die die beiden Männer verhaftete.Die Ermittler leiteten aber auch gegen den 51-Jährigen ein Verfahren ein.Der Hintergrund: Der Erwerb von Kinderpornos ist verboten. Wie berichtet,wurde das Verfahren gegen das Erpressungsopfer mittlerweile eingestellt.Begründung unter anderem: Der nicht vorbelastete Mann sei durch dieErpressung schon gestraft genug.

Den beiden geständigen Angeklagten wurdevom Gericht zur Auflage gemacht, mindestens 100 Euro pro Monat an den51-Jährigen zur Wiedergutmachung zu zahlen. Die Bewährungsfrist dauert vierJahre. Solange dürfen sich die beiden 23- und 26-Jährigen nichts zu schuldenkommen lassen und müssen an den 51-Järigen zahlen, sonst müssen sie dochnoch ins Gefängnis. Richter Lars Petersen: "Sie kriegen keine zweite Chancemehr." Das Urteil ist rechtskräftig.

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