Betrug: Bewährung für den Chef eines Pflegedienstes

Laut Urteil hat ein 51-Jähriger Behandlungs- und Pflegeleistungen falsch abgerechnet. Den Schaden hat er reguliert und fühlt sich offenbar ungerecht behandelt.

Wuppertal. Das deutsche Gesundheitssystem ist zuweilen kompliziert. Im Fall des Geschäftsführers eines in Wuppertal tätigen Pflegedienstes war der Fall aber eigentlich klar. Laut Anklage hat der 51-Jährige ein Jahr lang Mitarbeiter ohne entsprechende Qualifikation bezeihungsweise Ausbildung zu Kunden, besser gesagt zu Patienten geschickt. Diese Einsätze ließ er sich von der AOK und der Barmer Ersatzkasse bezahlen.

Dabei soll er gewusst haben, dass Spritzen oder Katheder nur von examiniertem Pflegepersonal gesetzt werden dürfen, ebenso wie Verbände gewechselt oder Medikamente verabreicht werden dürfen. Fakt ist: Von den Krankenkassen werden diese Leistungen nur vergütet, wenn die Mitarbeiter entsprechende in Deutschland gültige Qualifikationen vorweisen. Trotzdem soll der Pflegedienstchef weiter Abrechnungen eingereicht haben. Laut Anklage entstanden der AOK 37.000 Euro, der Barmer Ersatzkasse 14.000 Euro Schaden.

Die Summen hat der 51-Jährige längst zurückgezahlt. Trotzdem fand er sich auf der Anklagebank wieder. Der Vorwurf: Betrug in 24 Fällen. Wie gesagt, die Fakten sind eindeutig. Und so räumte der 51-Jährige ein, falsch abgerechnet zu haben und wurde entsprechend wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Ungerecht behandelt fühlt er sich trotzdem.

Er habe stets das Wohl der Patienten über alle geschäftliche Erwägungen gestellt, sagte der Mann wieder und wieder. Sein Credo: "Unsere Patienten waren immer zu 100 Prozent zufrieden." Dazu muss man wissen, dass 90 Prozent der Kundschaft seines Pflegedienstes irgendwann von Russland ins Bergische Land gekommen ist. Um mit den vornehmlich älteren Menschen kommunizieren zu können, sei Personal mit Russisch-Kenntnissen notwendig gewesen.

Solche Mitarbeiter ließen sich in Deutschland angeblich nicht akquirieren. So stellte der selbst in der Ukraine geborene Pflegedienst-Geschäftsführer offenbar vornehmlich Personal ein, dass seine Ausbildung in Osteuropa absolviert hat und eben auch Russisch spricht. Der Haken an der Sache: Trotz guter russicher Gespräche wurden jene Qualifikationen aus Osteuropa von der AOK und der Barmer nicht anerkannt. Entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen hat der Pflegedienst-Chef laut Staatsanwaltschaft erst nach Bekanntwerden der Betrugsermittlungen auf den Weg gebracht.

Doch der Angeklagte pochte bis zuletzt auf seine hehren Motive. Nachdem er sich im Streit von der AOK getrennt hatte, will er "seine" Patienten trotzdem weiterbehandelt haben - ohne Erstattung, auf eigene Kosten. Ein Mitarbeiter des 51-Jährigen als Zeuge vor Gericht: "Die Leute haben gebettelt, weiter zu machen."

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