Anklage wegen "Scharia-Polizei" nach Beschwerde zugelassen

Wuppertal. Die Männer, die im Herbst 2014 in Wuppertal als „Scharia-Polizei“ auftraten, müssen sich nun doch vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hält nach vorläufiger Bewertung eine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Uniformverbot für wahrscheinlich.

Anklage wegen "Scharia-Polizei" nach Beschwerde zugelassen
Foto: Oliver Berg/dpa

Deshalb muss nun der Prozess vor dem Landgericht Wuppertal stattfinden. Das Gericht hatte im Dezember eine Eröffnung des Verfahrens abgelehnt, da es eine Verurteilung nicht für wahrscheinlich hielt.

Die Beschwerde der Wuppertaler Staatsanwaltschaft dagegen hatte nun Erfolg. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG gibt es nicht. Die acht Angeklagten sollen zu der Gruppe gehören, die am Abend des 3. September 2014 in der City von Wuppertal-Elberfeld Muslime vor Kneipen und Spielhallen ansprach. Laut Anklage trugen sechs von ihnen dabei Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah Police“ auf dem Rücken.

Initiator und Wortführer der Gruppe war laut Anklage der deutsche Islamisten-Prediger Sven Lau (35). Er soll während des Rundgangs erklärt haben, „dass die Gesetzgebung Allahs durchgeführt wird“ und dass Menschen „ermahnt“ würden, nicht nachlässig gegenüber den Scharia-Geboten zu werden. Er soll betont haben, dass der Rundgang so wahrgenommen werden solle, „wie das Ordnungsamt oder die Polizei, die auf Streife ist“. Laut Uniformverbot im Versammlungsgesetz macht sich strafbar, wer öffentlich gleiche Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung trägt.

Nach Einschätzung des OLG drückten die Angeklagten mit den Westen ihre Zustimmung zur Geltung der Scharia und durch den Zusatz „Police“ den Willen zur Durchsetzung aus. Weil ihr Auftreten dem einer „Religionspolizei“ ähnelte, wie sie aus islamisch geprägten Ländern bekannt sei, könne er „einschüchternd militant“ gewirkt haben. Den Männern - sie sind zwischen 24 und 35 Jahren alt - drohen bei einer Verurteilung Geldstrafen oder Haft bis zu zwei Jahren. Wann der Prozess vor dem Wuppertaler Landgericht stattfindet, steht noch nicht fest.

Sven Lau sitzt bereits in Untersuchungshaft, weil er wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung ISIG angeklagt ist, einer Vorgänger-Organisation des IS.

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