Alleinerziehende warten auf Geld für Kinder

Wenn Väter nicht zahlen, bekommen mittlerweile auch Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren einen Unterhaltsvorschuss. Doch die Stadt Wuppertal kommt bei der Bearbeitung der Anträge nicht nach.

Alleinerziehende warten auf Geld für Kinder
Foto: Fischer, A. (f22)

Wuppertal. Alleinerziehende können sich freuen: Die Reform zum Unterhaltsvorschussgesetz 2017 ist am 18. August in Kraft getreten und gilt rückwirkend zum 1. Juli. Die Reform bringt erweiterte Bezugsberechtigung, das heißt, jetzt bekommen auch Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren einen Unterhaltsvorschuss, wenn ihre Väter den Unterhalt nicht zahlen können oder wollen. Bislang bekamen Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss nur bis zum zwölften Geburtstag ihres Kindes. Zudem entfällt die Höchstbezugsdauer von sechs Jahren für Kinder unter zwölf.

Doch die Freude währte bei einer 47 Jahre alten Wuppertalerin nur kurz. Die alleinerziehende Mutter hatte den Antrag bereits Mitte Juli gestellt. Bis heute wurde der Antrag für ihre 15 Jahre alte Tochter nicht bewilligt und somit auch kein Geld vom Jugendamt überwiesen. „Das ist traurig. Man wartet und wird vertröstet“, sagt die 47-Jährige.

Sie betont im Gespräch immer wieder, dass sie Vollzeit arbeitet. Dennoch fielen Kosten für ihre Tochter an, die sie nur schwer alleine stemmen könne wie zum Beispiel die tägliche Nachhilfe in der Hasenschule. Sie habe sich mehrmals beim Jugendamt erkundigt, wann sie den Unterhaltsvorschuss erhalte, werde aber — wie andere Alleinerziehende aus ihrem Bekanntenkreis — vertröstet.

„Wir konnten die Anträge erst ab dem 18. August bewilligen“, sagt Thomas Grün, Leiter des Fachbereichs Elterngeld und Unterhalt im Jugendamt. Zudem gebe es eine große Flut von Anträgen. Von der jährlichen Durchschnittsfallzahl von 3200 habe sich die Zahl auf 4600 erhöht. Von den 1400 Anträgen, die eingegangen sind, seien 75 Prozent in Bearbeitung. „Eine große Zahl der Anträge kommen zum 1. Oktober zur Auszahlung“, sagt Grün.

Wegen des geänderten Unterhaltsvorschussgesetzes rechnet das Jugendamt mit doppelt so vielen Anträgen wie bisher. Deshalb hat die Stadt zehn neue Sachbearbeiter eingestellt. „Die neuen Kollegen müssen erst einmal eingearbeitet werden. Dadurch dauert die Bewilligung länger“, sagt Grün. Hinzu komme eine neue aufwendigere Prüfung der Anträge.

Dabei muss überprüft werden, ob Alleinerziehende, die SGB II-Leistungen beziehen, mit dem neuen Unterhaltsvorschuss aus dem SGB II-Bezug herausfallen. „Die größere Prüfung hat keine finanziellen Auswirkungen für die Betroffenen“, sagt Grün. Sie verlängere aber das Genehmigungsverfahren. Grün versichert aber, dass die Anträge nach Möglichkeit bearbeitet werden, die kein SGB II beziehen.

Das wäre bei der 47 Jahre alten alleinerziehenden Mutter der Fall. Sie wartet aber noch immer auf den Bescheid und hat kein Verständnis für das Jugendamt: „Warum fangen die erst jetzt an, die Anträge zu bearbeiten, obwohl sie wissen, dass eine Flut auf sie zukommen wird?“

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