„Extremtäter“ muss für mehr als fünf Jahre hinter Gitter

Urteil 33-Jähriger hat ein prall gefülltes Vorstrafenregister.

Wuppertal. Sie kannten sich von der "Platte" am Döppersberg, wo sie gemeinsam Drogen konsumierten. Von dort ging das Gauner-Pärchen zum Teil gemeinsam auf Diebestour. Am Donnerstag fanden sie sich zusammen auf der Anklagebank wieder. Vor dem Amtsgericht mussten sich die 34 und der 33Jahre alte Angeklagte unter anderem wegen diverser Diebstähle verantworten. Beide gaben zu, im April vergangenen Jahres in zwei Schlecker-Filialen Cremes im Wert von mehreren hundert Euro entwendet zu haben. Die wollten sie verkaufen, sich vom Geld Drogen besorgen. Damit war für die 34-Jährige im Grunde alles geklärt. Ihr Strafmaß: neun Monate auf Bewährung.

Weitaus komplizierter gestaltetet es sich für das Gericht, die diversen Straftaten des 33-Jährigen zu sortieren, von denen er einen Teil einräumte, die schwerer wiegenden Taten jedoch leugnete: Schwarzfahren, Drogendelikte, diverse Diebstähle, Körperverletzung und Raub standen auf der langen Anklageschrift des "Extremtäters", wie die Staatsanwaltschaft den Mann einstufte. Denn auch das Vorstrafenregister des Drogensüchtigen ist prall gefüllt. "Bisher hat keine Strafe etwas bewirkt", sagte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer.

Um zumindest ein bisschen Licht in die vielen Vorfälle zu bringen, mussten gestern diverse Polizeibeamte, Ladendetektive und Verkäuferinnen angehört und die Filme von Überwachungskameras angesehen werden. Der Angeklagte nahm dies gelassen zur Kenntnis. "Ich habe den Eindruck, Sie nehmen das alles nicht so ernst", rügte Richterin Susanne Heese den Mann.

Am Ende gab es zwei Urteile gegen den 33-Jährigen. Einmal wurde er unter Einbeziehung eines früheren Urteils zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Eine weitere Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wird sich anschließen, von der vier Monate wegen seiner U-Haft - dort befindet er sich seit September 2008 - bereits als verbüßt gelten.

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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