Wuppertal 5000 Leiharbeiter hoffen auf bessere Bedingungen

Neues Gesetz soll vor Ausnutzung schützen. Gewerkschaften loben Regelung, Zeitarbeitsfirmen sind noch zurückhaltend mit ihrem Urteil.

Symbolbild

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Wuppertal. Mitarbeiter kurzfristig engagieren, wenn sie gebraucht werden — das ermöglicht die Arbeitnehmerüberlassung den Unternehmen. Damit sie Leiharbeiter nicht als billigen Ersatz für Festangestellte ausnutzen, plant die Regierung ein Gesetz, das zum Beispiel Leiharbeitsverhältnisse auf 18 Monate beschränkt. Für die Gewerkschaften ein Schritt in die richtige Richtung, für den sie gekämpft haben.

In Wuppertal arbeiteten zum Stichtag 30. Juni 2015 gut 5000 Menschen, 1400 Frauen und knapp 3600 Männer, als Leiharbeiter. Die meisten in der Metallindustrie, aber auch in anderen produzierenden Unternehmen, weniger in kaufmännischen Berufen oder Dienstleistungen.

Für sie soll ab dem 1. Januar 2017 gelten, dass sie spätestens nach 18 Monate übernommen werden oder gehen müssen. Nach neun Monaten sollen sie den gleichen Lohn erhalten wie Kollegen der Stammbelegschaft. Das sieht der Entwurf für das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG) vor, den das Bundeskabinett am 1. Juni beschlossen hat und der nun vom Bundestag diskutiert und verabschiedet werden muss.

„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, lobt Guido Grüning von der Gewerkschaft Verdi den Entwurf. Das Gesetz schränke Missbrauch ein: „Es gab Leute, die wurden jahrelang als Leiharbeiter beschäftig. Das hat jetzt ein Ende.“ Es gebe auch in Wuppertal Betriebe, in denen die Belegschaft bis zur Hälfte aus Leiharbeitern besteht. Ein großer Teil der Leiharbeiter bleibe aber nicht so lange. Daher sei es „schwer abzusehen, wie sich das Gesetz auswirkt.“

Torsten Lankau von der Gewerkschaft IG Metall freut ebenfalls, dass die Dauer der Leiharbeit wieder beschränkt wird, nachdem sie jahrelang unbefristet möglich war. „Es gibt auch Wuppertaler Unternehmen, die das intensiv nutzten. Wenn 50 bis 60 Prozent der Belegschaft über Leiharbeit beschäftigt werden, ist der Punkt gekommen, bei dem man fragt: Ist das damit gemeint?“

Leiharbeit solle helfen, Auftragsspitzen abzudecken. Unternehmen hätten aber „ihre Reserven für Urlaubszeiten und Krankheiten abgebaut“. Viele Firmen nutzten Leiharbeit, um neue Mitarbeiter zu finden — „wie früher die Probezeit“. Dauerhafte Leiharbeit sei ein Mittel zur Lohndrückerei.

Daniel Salewski, ebenfalls IG Metall, erklärt, dass zum Beispiel ein Schlosser laut Metall-Tarifvertrag etwa 17 Euro pro Stunde verdiene, als Leiharbeiter erhalte er aber nur 11,80 bis 13,40 Euro pro Stunde. Doch im Metallbereich gebe es bereits tarifliche Vereinbarungen über Zuschläge auf den Leiharbeitslohn, die Angleichung der Löhne an die der Festangestellten sowie die Höchstdauer eines Leiharbeits-Verhältnisses. Das decke bereits weitgehend das ab, was das Gesetz regele.

In der Zeitarbeitsbranche gibt es verschiedene Meinungen zum Gesetz: Der Branchenverband BAP warnt vor Mehrkosten für Unternehmen, der Verband IGZ sagt: „Wir können mit dem aktuellen Entwurf zur AÜG-Reform leben.“

Klaus Hoffmann von der Wuppertaler Zeitarbeitsfirma Bever will vor einer Bewertung die endgültige Form des Gesetzes abwarten. Von seiner Firma vermittelte Beschäftigte erreichten selten die geplante Höchstdauer, viele würden übernommen, daher werde sich für sie so viel nicht ändern. Nur für Geringqualifizierte werde es wohl schwerer, Arbeit zu finden. Oliver Deubert von Goldrichtig Personal weist darauf hin, dass viele Branchen bereits Regelungen hätten. Auch nach seiner Erfahrung seien lange Arbeitsverhältnisse „sehr selten“.

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