Vinothek muss früher schließen

Biergarten: Anwohner erringen einen Teilerfolg.

Haßlinghausen. Die Gaststätte Vinothek im städtischen Gebäude Dorfstraße 13 darf künftig dienstags bis sonntags von 11 bis 23 Uhr öffnen und von 11 bis 22 Uhr — einschließlich der Aufräumarbeiten — einen Biergarten mit 32 Sitzplätzen betreiben. Außerdem kann sie an der südlichen Giebelwand eine Kühlzelle in Betrieb nehmen und eine vorhandene Teeküche in der Remise zu einer Küche umnutzen. Das ist der Inhalt einer Baugenehmigung, die die Verwaltung nach Beratung im Beschwerdeausschuss und einem einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung den Betreibern demnächst erteilen wird.

Mit dieser Regelung erreichen die Nachbarn, die sich im vergangenen Herbst gegen die Pläne der Vinothek an die Stadt gewandt hatten, einen Teilerfolg. Anders als ursprünglich beantragt, wurde die Betriebszeit des Biergartens von 23.30 Uhr auf 22 Uhr reduziert. Der Protest gegen den Betrieb einer Kühlanlage hatte hingegen keinen Erfolg. Im Rahmen eines Lärmgutachtens als Teil des Genehmigungsverfahrens wurde festgestellt, dass selbst bei einer Vollbelegung aller Tische im Biergarten und gleichzeitigem Restaurantbetrieb nicht mit einer Überschreitung des Tagesrichtwerts von 55 dB(A) zu rechnen ist. Da allerdings bei Vollbesetzung des Biergartens möglicherweise die Lärmrichtwerte für die Nachtzeit überschritten werden, wurde die Öffnungszeit reduziert. ww

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