Sprockhövel: Das ändert sich in 2009

Sprockhövel. Straßenreinigung: Die Kehrmaschine kommt künftig nur noch alle zwei Wochen, es sei denn, es gibt einen besonderen Anlass.

Nach Silvester beginnt der Reinigungsrhythmus gleich in der ersten Woche des Jahres. Neu ist auch, dass alle Bürger für Straßenreinigung und Winterdienst bezahlen müssen, auch wenn in ihrer Straße gar nicht gekehrt wird. Statt Straßenreinigungsgebühr ist nämlich ab sofort ein Aufschlag von 27Prozentpunkte auf die GrundsteuerB fällig.

Schneeräumen: Laut der ab 1.Januar geltenden Straßenreinigungssatzung muss der Bürgersteig vor dem eigenen Haus wochentags zwischen 7 und 20 Uhr frei gehalten werden. Bisher galt das von 8 bis 19 Uhr. Am Wochenende muss der Gehweg bis 9 Uhr frei sein.

Hundesteuer: Wer mehr als einen Hund hält, für den werden höhere Gebühren fällig. 144 Euro (bisher 128) sind es pro Hund jährlich, wenn zwei Hunde gehalten werden, 168 (bisher 150) für drei oder mehr Hunde. Ein einzelner Hund kostet aus sozialen Gründen weiter 96 Euro. Kampfhunde kosten weiterhin 615Euro. Davon sind in Sprockhövel übrigens drei Exemplare registriert. Insgesamt erwartet die Stadt 177000Euro Einnahmen aus der Hundsteuer, 1723 Hunde waren zuletzt registriert, Tendenz steigend.

Entwässerung: Wer Kanalanschluss hat, muss 3,72 Euro pro Kubikmeter Frischwasser als Schmutzwassergebühr bezahlen. Für Kleinklärer wird es geringfügig teurer, für Besitzer abflussloser Gruben günstiger. Die Gebühr für Niederschlagswasser steigt von 99 Cent auf 1,01 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.

Müll: Der Müll wird unterm Strich geringfügig teurer. Die 60-Liter Restmülltonne kostet 86,08 Euro statt 82,75 Euro jährlich, die 120-Liter-Tonne 171,44 (164,73), die 240-Liter-Tonne 342,59 (328,70) und die 1100 Liter 1569,68 (1503,81). Für die 60-Liter Biotonnen werden 45,73Euro fällig (48,31Euro), für 120-Liter-Tonnen 90,74 (95,89) und für 240-Liter-Bio-Tonnen 181,19 Euro (191,04).

Kindergeld: Junge Eltern erhalten nicht nur mehr Kindergeld, sondern müssen künftig auch mit einem Anruf oder gar einem Besuch des Jugendamts rechnen, wenn sie mit ihrem Kind trotz mehrmaliger Aufforderung die vorgeschriebenen U-Untersuchungen versäumen. Hintergrund: So früh wie möglich soll Hinweisen auf eine eventuelle Gefährung des Kindeswohls nachgegangen werden.

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