Marode Privatstraßen: Nutzer müssen sich selbst kümmern

Rund 100 Straßen sind in privater Hand. Sie müssen nicht von der Stadt repariert werden.

Haßlinghausen. Nach dem vergeblichen Versuch eines Bürgers von der Hombergstraße wandte sich jetzt ein Anwohner aus dem Schevener Holz an die Stadt, um eine Verbesserung des „desaströsen Straßenzustandes“ zu erreichen. „Die Eigentümer lassen ohne erkennbaren Druck durch die Stadt Sprockhövel die Straße immer weiter verkommen“, schrieb er an den Beschwerdeausschuss. Mit Hinweis auf private Eigentümer sei er bei der Stadtverwaltung zuvor abgewiesen worden.

„Über den Zustand der Straße brauchen wir nicht zu diskutieren”, kommentierte Tiefbauamtsleiter Klaus-Willi Schäfers die Eingabe. Wie zuvor lehnt die Stadtverwaltung ein eigenes Tätigwerden aber ab. „Die Straße Schevener Holz besteht aus mehreren Flurstücken, die alle in privatem Eigentum stehen.

Sie steht weder im Eigentum noch in der Verkehrssicherungspflicht der Stadt und ist somit auch nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Sämtliche, auch andere Privatstraßen betreffenden Forderungen wurden bisher abgelehnt, unter anderem auch unter Hinweis auf derzeit nicht mögliche freiwillige Leistungen. Daher kann auch diesem hier vorliegenden Wunsch nicht entsprochen werden“, heißt es in der Erwiderung der Verwaltung.

Neu ist allerdings, dass inzwischen ein Gerichtsurteil bekannt wurde, das auf die Sachlage eingeht. Nach diesem Urteil des Bundesgerichtshofes könne die Instandsetzungspflicht für eine Straße auf Privatgrundstücken auch dem Nutzer — oder allen Nutzern einer Nachbarschaft — obliegen, berichtete Schäfers. Wie weit sich dann der Eigentümer überhaupt beteiligen muss, richte sich nach dem Umfang der Nutzung. Richtig problematisch könne es werden, wenn der Eigentümer nicht an der Straße wohne.

Bei etwa 100 Straßen im Stadtgebiet, die sich in privatem Eigentum befinden und nicht von der Stadt unterhalten werden müssen, ist die Frage der Instandsetzung immer wieder ein Thema. Anhand gelungener Vorbilder, beispielsweise in der Weidenstraße, im Siedlungsweg oder am Rennebaum, empfiehlt Schäfers, sich in der Nachbarschaft gemeinsam um Lösungen zu bemühen.

Auch wenn die Stadt prinzipiell außen vor sei, könne das Tiefbauamt dabei — in Grenzen — bei Bedarf informell beratend helfen, bot er an. Weil keine andere Möglichkeit besteht, lehnte der Ausschuss am Ende der Beratung den Antrag des Bürgers auf Instandsetzung des Schevener Holzes durch die Stadt einstimmig ab.

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