Gebühren für Rettungsdienst: Neue Satzung

Entscheidung für März geplant — neue Regelung ab 1. April.

EN—Kreis. Die neuen Gebühren für Krankentransporte sowie Einsätze von Rettungswagen und Notarzt im Kreis sollen im März in Kreisausschuss und Kreistag diskutiert und beschlossen werden. Die neue Gebührensatzung würde dann ab 1. April gelten. Das Thema stand bereits im Dezember auf der Tagesordnung des Kreistages. Seinerzeit hatten die Krankenkassen mit Blick auf die 2018er Gebühren allerdings weiteren Erörterungsbedarf angemeldet. Um schnellstmöglich den Weg für eine Gebührenanpassung frei zu machen, haben sich Kreisverwaltung und Krankenkassen auf ein Verfahren verständigt.

„Über die Frage, wie Kreis und Krankenkassen mit den Folgen der zwischen 2005 und 2016 zu niedrig kalkulierten Gebühren umgehen, diskutieren wir dann weiter, wenn uns die beauftragten Wirtschaftsprüfer alle Zahlen vorgelegt haben“, erläutert Fachbereichsleiter Michael Schäfer die Vereinbarung. Sehr zeitnah wird der Kreis bereits vor dem Beschluss des Kreistages die monatlichen oder quartalsweisen Abschlagszahlungen, die die Beteiligten erhalten, an die neue Satzung anpassen. „Damit überweisen wir ihnen die Gelder, die sie 2018 für den Rettungsdienst einkalkuliert haben, noch bevor die neue Satzung verabschiedet ist“, so Schäfer.

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