EN-Kreis: Ehrenamtler sollen Führungszeugnis vorlegen

Ausschuss für Jugendhilfe weist Beschlussvorschlag der Verwaltung zurück.

Sprockhövel. Entsprechend einer Änderung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 haben die Jugendämter der Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis gemeinsam ein Konzept erarbeitet, wie künftig einschlägig vorbestrafte Personen von Tätigkeiten im Bereich der Jugendhilfe ausgeschlossen werden sollen. Wie Jugenhilfeplaner Jens Kozay dem Ausschuss für Jugendhilfe am Mittwoch erläuterte, sieht das Gesetz vor, dass Personen, die mit Kindern und Jugendlichen mehr als nur punktuellen Kontakt haben, ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen.

Das Führungszeugnis enthält Angaben, ob für die Person Vorstrafen eingetragen sind — in der erweiterten Form zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die für die Aufnahme in das normale Führungszeugnis zu geringfügig sind.

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen verurteilte Personen weder beschäftigen noch vermitteln. Mit den Trägern der freien Jugendhilfe, bei denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzogen oder ausgebildet werden, müssen, so das Gesetz, entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, die den Ausschluss von verurteilten Personen sicherstellen.

Auf dieser Grundlage lautete der Beschlussvorschlag der Verwaltung, dass der Ausschuss dem vorgelegten Entwurf für eine solche Vereinbarung zustimmen und die Verwaltung beauftragen solle, entsprechende Vereinbarungen mit den Jugendhilfeträgern und Vereinen vertraglich zu regeln. Betroffen wären dabei alle Organisationen, in denen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form von Ehrenamtlichen betreut werden, unter anderem die Sportvereine, Kirchengemeinden, Feuerwehr, Rotes Kreuz und andere Hilfsorganisationen, Reitvereine — rund 140 Organisationen in Sprockhövel, wie Fachbereichsleiterin Evelyn Müller erklärte.

Bei der Vorstellung des Themas betonte Jens Kozay, es sei wichtig zu wissen, dass Kinder in guten Händen aufgehoben sind. Dem stimmten auch alle Ausschussmitglieder zu. Allerdings gab es auf breiter Front Widerstand gegen die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung durch die Stadt.

Kritisiert wurde nicht nur der Generalverdacht gegen alle ehrenamtlich Tätigen, sondern auch Datenschutzprobleme. Beispielsweise enthalte das Führungszeugnis auch sensible Informationen, die für die ehrenamtliche Tätigkeit nicht relevant seien. Solche Informationen gehörten aber nicht in einen Vereinsvorstand. Außerdem bestehe die Gefahr der Vorverurteilung derer, die sich weigern, ein Zeugnis vorzulegen. Allgemein wurde befürchtet, dass viele engagierte Menschen ihr Ehrenamt niederlegen werden.

Angeregt wurde daher, die Prüfung der Führungszeugnisse aus den Organisationen in Verwaltung zu verlagern.

Ungeachtet der mehrfachen Bitte der Verwaltung, erst einmal zu beschließen und dann mit den Vereinen zu reden, vertagte der Ausschuss schließlich den Beschluss in seine nächste Sitzung am 27. November.

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