Dienststellen des Kreises öffnen auch zwischen den Feiertagen

Nur an Heiligabend gibt es keinen Service.

Dienststellen des Kreises öffnen auch zwischen den Feiertagen
Foto: EN-Kreis

Ennepe-Ruhr-Kreis. Bis auf Heiligabend sind alle Dienststellen des Ennepe-Ruhr-Kreises und des Jobcenters Ennepetal in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet.

Laut Kreisverwaltung bleiben die Umladeanlagen in Gevelsberg und Witten am 24. Dezember geschlossen. Wer vor den Feiertagen noch Abfall oder Wertstoffe an den Umladeanlagen in Gevelsberg, an der Hundeicker Straße 24 bis 26 und Witten am Bebbelsdorf 73 abgeben möchte, muss dies bis Freitag, 23. Dezember, erledigt haben. Für Silvester, 31. Dezember, gilt dann aber wieder für beide Stationen: geöffnet von 9 bis 12 Uhr.

Zwischen Dienstag, 27. Dezember, und Freitag, 30. Dezember, bietet das Kreishaus an der Hauptstraße 92 in Schwelm vormittags Sprechstunden von 8 bis 12 Uhr an. Am Donnerstag zusätzlich von 14 bis 16 Uhr. Für die Regionalstellen des Jobcenters Ennepetal gelten die für den jeweiligen Standort üblichen Öffnungszeiten.

Die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes an der Hattinger Straße 2a in Schwelm stehen in der letzten Woche des Jahres am Dienstag von 7 bis 15 Uhr, am Mittwoch und Freitag von 7 bis 12 Uhr und am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Zulassungsstelle in Witten an der Wittener Staße 100 ist im genannten Zeitraum Dienstag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag von 7 bis 12 Uhr und Donnerstag von 7 bis 15 Uhr geöffnet. Für sämtliche Besuche der Zulassungsstelle nach 12 Uhr gilt wie üblich Terminpflicht. Für Besuche vor 12 Uhr hilft ein Termin, Wartezeiten zu vermeiden. Wer einen Termin für das An-, Um- oder Abmelden eines Fahrzeuges vereinbaren möchte, kann dies über die Internetseite des Kreises machen. Telefonisch gibt es Termine für Schwelm unter Telefon: 02336-930, für Witten unter Telefon: 02302-20240 (buchbar frühestens für den nächsten Tag und maximal für eine Woche im Voraus).

www.en-kreis.de

Wie gewohnt stattfinden werden auch die vom Infektionsschutzgesetz geforderten Belehrungen. Am Mittwoch, 28. Dezember, findet die Veranstaltung um 13.30 Uhr im Schwelmer Kreishaus statt. Am Donnerstag, 29. Dezember, zur gleichen Zeit in der Wittener Nebenstelle am Schwanenmarkt 5 bis 7. Red

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