Abwasser- und Müllgebühren unterm Strich konstant

Während die Abwassergebühren sinken, steigen die für die Abfallentsorgung. Auch die Straßenreinigung wird teurer.

Abwasser- und Müllgebühren unterm Strich konstant
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Sprockhövel. Zum Jahreswechsel gibt es aus dem Rathaus noch eine gute Nachricht für die Sprockhöveler Bürger. Trotz der angespannten Haushaltslage werden die Gebühren für die Abwasser- und Abfallbeseitigung im Jahr 2015 unter dem Strich einigermaßen konstant bleiben.

Beim Regenwasser sinkt die Gebühr um 4,42 Prozent auf 1,08 Euro pro Quadratmeter. Die Entsorgung von Schmutzwasser über einen Kanal kostet künftig 3,39 Euro pro Kubikmeter und damit 2,59 Prozent weniger. Noch günstiger wird es für alle, die ihre Abwasserentsorgung direkt mit dem Ruhrverband regeln. Für sie sinken die Gebühren um 5,68 Prozent beim Regenwasser und 5,92 Prozent beim Schmutzwasser. Bei den Kleinkläranlagen sinkt die Grundgebühr um 23 Cent auf 25,33 Euro pro Einwohner. Die Entsorgungsgebühr steigt um 3,43 Prozent auf 46,69 Euro pro Kubikmeter. Bei den abflusslosen Gruben kostet der Kubikmeter weiterhin 12,57 Euro.

„Die recht erfreuliche Entwicklung geht auf die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes zurück, was zu einer Entlastung um rund 170.000 Euro führt”, erklärt Stephan Sturm, Leiter des Sachgebietes Kostenrechnung und Controlling.

Der günstigen Entwicklung beim Abwasser stehen leichte Erhöhungen bei den Müllgebühren gegenüber. Sie steigen für die Graue Tonne um 2,5 Prozent und für die Biotonne um 3,1 Prozent. „Das bedeutet unterm Strich eine Steigerung um durchschnittlich 5,41 Euro im Jahr für den Musterhaushalt”, hat Stephan Sturm errechnet.

Teurer wird auch die Straßenreinigung, die wie bisher den Winterdienst einschließt. Hier wird der Finanzierungsbedarf — wegen der möglichen witterungsbedingten Schwankungen — aus einem Mittelwert der vergangenen Jahre errechnet. „Dabei ist das günstige Jahr 2008 herausgefallen und das teure Jahr 2013 dazugekommen. Da war eine Steigerung nicht zu vermeiden”, erklärt Sturm.

Berechnet wird die Straßenreinigungsgebühr weiterhin als Zuschlag zur Grundsteuer B. Dieser steigt im Jahr 2015 auf 30 Prozentpunkte. Der Betrag ist aber bereits in der beschlossenen Erhöhung der Grundsteuer B auf 730 Prozent enthalten.

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