Studie: Kreis braucht mehr Sozialwohnungen

32 370 Haushalte haben Anspruch auf gefördertes Wohnen.

Rhein-Kreis Neuss. Pro 1000 Einwohner werden im Rhein-Kreis Neuss 73 Sozialwohnungen gebraucht. Demnach haben derzeit rund 32 370 Haushalte Anspruch auf eine Sozialwohnung. Zu diesem Ergebnis kommt das Pestel-Institut, das als Dienstleister für Kommunen und Verbände seit 35 Jahren Untersuchungen durchführt, in einer Studie zum sozialen Wohnungsbau. Der Rhein-Kreis hatte die Studie in Auftrag gegeben, um den Bedarf an Sozialwohnungen zu ermitteln. Abhilfe schaffen soll eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus.

„Der Rhein-Kreis Neuss hat beim sozialen Wohnungsbau deutlich bedarf“, sagen die Experten des Instituts. Menschen mit wenig Geld drohen mehr und mehr vom Wohnungsmarkt abgekoppelt zu werden. Das gelte für Haushalte mit niedrigen Einkommen, in denen Hartz-IV-Empfänger und Wohngeldbezieher leben, aber auch für Erbwerbsunfähige und ältere Menschen, die von der staatlichen Grundsicherung leben.

Mit der Bedarfsquote von 7,3 Prozent liegt der Rhein-Kreis im Bundesdurchschnitt. „Aber längst nicht jeder, der einen Anspruch auf eine Sozialwohnung hat, hat auch die Chance, eine zu bekommen. In ganz Nordrhein-Westfalen sieht es hier schlecht aus: Landesweit stehen nur für 32 Prozent der betroffenen Haushalte Sozialmietwohnungen zur Verfügung“, sagt Matthias Günther vom Pestel-Institut.

In den vergangenen Jahren seien in NRW viele Sozialwohnungen vom Markt verschwunden. Hier klaffe eine enorme Lücke. „Dies trifft insbesondere Geringverdiener, Alleinerziehende und Rentner. Für Haushalte mit geringem Budget bezahlbare Wohnungen zu schaffen, ist eine der drängendsten sozialen Herausforderungen“, sagt Günther. Das Institut hat die Studie zum „Bedarf an Sozialwohnungen in Deutschland“ im Auftrag der Wohnungsbau-Initiative gemacht. Ihr gehören unter anderem die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure an.

Gemeinsam fordern sie einen „Masterplan für den sozialen Wohnungsbau“. Bund, Land und Kommunen seien in der Pflicht. Vier Maßnahmen sollen helfen: Der Neubau von Sozialwohnungen, der Ankauf von Belegungsrechten, die Ausweisung von Bauland für den Mietwohnungsbau, und die Förderung von bestehendem Wohnraum. Bei letzterem müsse die energetische und altersgerechte Sanierung im Mittelpunkt stehen. An die Bundestagsabgeordneten appelliert die Wohnungsbau-Initiative, sich schon bei den laufenden Haushaltsberatungen für 2013 für eine deutliche Aufstockung der Gelder für den sozialen Wohnungsbau stark zu machen. Red

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