Neuss Sparkasse verbietet verschleierter Kundin den Zutritt

Neuss (dpa). Die Sparkasse in Neuss hat einer vollverschleierten Muslimin untersagt, die Kassenräume zu betreten. Die Frau sei aus Sicherheitsgründen unter Verweis auf das Vermummungsverbot gebeten worden, die Räume zu verlassen, bestätigte ein Sprecher der Sparkasse am Montag einen Vorfall vom 13. Januar, über den die „Rheinische Post“ berichtet hatte.

Die Sparkasse in Neuss hat einer vollverschleierten Muslimin untersagt, die Kassenräume zu betreten. (Symbolfoto)

Die Sparkasse in Neuss hat einer vollverschleierten Muslimin untersagt, die Kassenräume zu betreten. (Symbolfoto)

Foto: Peter Endig

Ein Hinweisschild mit dem durchgestrichenen Motorradhelm weise auf das Verbot hin.

Weil man sie an die Schulter gefasst und geschubst habe, erstattete die Frau nach Polizeiangaben Anzeige. Ob sie dabei den Schleier lüften musste, konnte die Polizei nicht sagen. Die Sparkasse betonte, es habe keine körperliche Gewalt gegeben.

Nach Angaben des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes gibt es keine Vorgaben für den Umgang mit vollverschleierten Frauen. Bei der Eröffnung eines Kontos müsse aber das Gesicht zu sehen sein. Das geschehe etwa in Düsseldorf in einem abgetrennten Raum, wo die Kundin den Schleier hebe.

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