Zoll findet illegales Waffenarsenal

Die Fahnder stellten mehrere scharfe Kriegswaffen in der Wohnung eines 45-Jährigen aus dem Rhein-Kreis Neuss sicher.

Rhein-Kreis. Einen Verstoß gegen das Waffengesetz und — gravierender noch — das Kriegswaffenkontrollgesetz wirft die Staatsanwaltschaft Düsseldorf einem 45-jährigen Mann aus dem Rhein-Kreis vor. Bei ihm konnten Beamte der Zollfahndung Essen unter anderem eine vollautomatische Schnellfeuerwaffe vom Typ Zastava M70, dem Nachbau des AK 47 „Kalaschnikow“, beschlagnahmen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Zoll findet illegales Waffenarsenal
Foto: Polizei

Heike Sennewald, vom Zollfahndungsamt Essen

Wie die Fahnder dem Mann auf die Spur kamen und in welcher Stadt des Rhein-Kreises die durchsuchte Wohnung des Mannes liegt, will Staatsanwalt Ralf Herrenbrück nicht sagen. Angaben dazu könnten andere warnen, gegen die noch ermittelt wird, sagt er zur Begründung. So ist unter anderem ungeklärt, wie diese Kalaschnikow aus ehemals jugoslawischer Produktion in den Besitz des Mannes kam, ergänzt Heike Sennewald vom Zollfahndungsamt Essen.

Auf eine Festnahme des 45-Jährigen wurde verzichtet. Er sei vom Hintergrund eher harmlos, sagt Herrenbrück und werde als „nicht gefährlich eingeschätzt“. Ein Sammler, ein „Waffenfreak“, wie es Sennewald formuliert.

Aber einer mit einem regelrechten Arsenal. Neben legalen Waffen, für die der Mann sogar eine Waffenbesitzkarte vorlegen konnte, fanden die Fahnder die jugoslawische Kalaschnikow samt Munition, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Gegen das Waffengesetz würde der Besitz der drei ebenfalls voll funktionsfähigen Karabiner-Gewehre fallen, die bei dem Mann gefunden wurden. Sichergestellt wurden ferner zwei Elektroschocker, Schalldämpfer, ein Zielpunktprojektor und Waffenteile wie ein Verschluss für eine sogenannte Langwaffe oder ein Gewehrlauf — alles illegal, aber gut verwahrt, wie die Sprecherin der Zollfahndung betont. „Die Waffen wurden korrekt und bestimmungsgemäß aufbewahrt, wie nach dem Waffengesetz gefordert“, sagt Sennewald.

Trotzdem könnte sich der Mann bald auch von den legalen Waffen trennen müssen. „Wir prüfen den Entzug der Waffenbesitzkarte“, sagt Polizeisprecherin Diane Drawe.

Die Sportschützen begrüßen Polizeiaktionen und Kontrollen gegen den Besitz illegaler Waffen in jeder Form betont Rainer Göttges vom Schießsportverein Neuss von 1962. „Damit die schwarzen Schafe von uns getrennt werden“, sagt er.

Wer noch im Besitz von Waffen oder Munition ist, die unter das Waffengesetz fallen, kann diese noch bis zum 5. Juli bei der Kreispolizeibehörde abgeben — und bleibt trotzdem straffrei. Möglich macht das eine Amnestieregel des Landes aus dem vergangenen Jahr. Bislang haben nach Darstellung der Polizeisprecherin Drawne 80 Personen davon Gebrauch gemacht, 126 Waffen wurden so aus dem Verkehr gezogen.

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