Wirbel um höhere Kosten für Büttgener Bedürftigenhaus

295 000 Euro Mehrkosten sollten die Politiker bewilligen. Sie taten es zähneknirschend.

Wirbel um höhere Kosten für Büttgener Bedürftigenhaus
Foto: Woitschützke

Büttgen. Eigentlich sollte es eine Unterkunft für Flüchtlinge werden: Das dreigeschossige Haus an der Hubertusstraße sollte in 18 Zweiraumwohnungen 76 Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, ein Zuhause geben. Doch es kam anders. Weil weitaus weniger Geflüchtete nach Kaarst kamen als erwartet, plante die Stadt um. Statt einer Flüchtlingsunterkunft entsteht nun an der Hubertusstraße „Wohnen für soziale Zwecke“ — ein Gebäude für Bedürftige, Flüchtlinge wie Kaarster. Und das wird teurer. Mehrkosten, mit denen sich der Stadtrat nun beschäftigen musste. „Für das Bauvorhaben „Wohnen für soziale Zwecke“ Hubertusstraße in Kaarst-Büttgen wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 295 000 Euro für die Fertigstellung der Baumaßnahme beantragt“, heiß es in der Vorlage der Stadtverwaltung.

„Von den ursprünglich veranschlagten 1,79 Millionen Euro sind die Kosten inzwischen auf 2,295 Millionen Euro angestiegen. Zunächst war von einer Riemchenverblendung die Rede, nun kommen Kosten für die Freianlage hinzu. Eine Außenanlage ist bei einem solchen Bau nicht ganz ungewöhnlich — wie kommt es zu der Steigerung?“, wollte Grünen-Fraktionschef Christian Gaumitz wissen. Und der CDU-Fraktionsvorsitzende Lars Christoph schloss an: „Wir haben im November 1,8 Millionen Euro beschlossen — war im November abzusehen, dass die Kosten steigen würden?“ Die Technische Beigeordnete Sigrid Burkhart erklärte: „Das Gebäude war ursprünglich ausschließlich für die Unterbringung von Flüchtlingen gedacht. Die Ausgestaltung der Freianlagen auf dem Grundstück waren zum Zeitpunkt der Mittel-Bereitstellung nicht berücksichtigt. Denn für eine Flüchtlingsunterkunft hätte es beispielsweise nicht so vieler Abstellplätze bedurft.“ Außerdem habe sich die Belegung geändert. Nun würden 19 Wohneinheiten entstehen. „Und einige Bauteile sind nicht in Gänze berücksichtigt worden“, so Burkhart.

„Es wurden Sachen einfach vergessen? Wenn von Architekt Wienstroer Sachen vergessen werden, sollte er keine Aufträge mehr bekommen“, so Gaumitz, der konkrete Fehler benannt wissen wollte. Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus nannte „weitere Teile im Keller und das Thema Dach“. CDU-Fraktionschef Lars Christoph fasste zusammen: „Eigentlich war ein Walmdach geplant. Durch das Umsatteln auf eine andere Dachform sind Mehrkosten entstanden.“ Anneli Palmen (SPD) stellte fest: „Wir haben uns extra für einen Generalunternehmer entschieden, damit der Bau nicht fachlich mangelhaft ausgeführt wird.“ FWG-Chef Josef Karis erschienen die zusätzlichen Stellplätze nicht schlüssig. „Wenn in dem Haus Bedürftige wohnen sollen, haben die kein Geld. Dann ist das Auto meist auch schon weg“, merkte er an.

Der Erste Beigeordnete Sebastian Semmler klärte auf: „Wer Anspruch auf ein Wohnberechtigungsschein hat, ist nicht zwingend von Armut betroffen.“ Heinrich Thywissen von der FDP fragte: „Wenn es sich um Planungsfehler handelt, kann der Architekt in Regress genommen werden?“ Diese Prüfung laufe zurzeit, antwortete Bürgermeisterin Nienhaus. Der Antrag wurde bei 22 Enthaltungen angenommen.

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