TV-Moderator Sascha Lauterbach mit Klage gegen Hundebesitzer erfolgreich

Der Verurteilte muss für 12 000 Euro teure ärztliche Behandlung aufkommen.

TV-Moderator Sascha Lauterbach mit Klage gegen Hundebesitzer erfolgreich
Foto: schum

Dormagen. Auch den zweiten Prozess hat TV-Moderator Sascha Lauterbach gewonnen: Der 38-Jährige konnte vor dem Landgericht Düsseldorf ein sogenanntes Versäumnis-Urteil erreichen. Weil der Angeklagte und dessen Verteidiger nicht zum Termin der Hauptverhandlung erschienen sind, folgte der Richter der Forderung von Lauterbach. Demnach muss der Angeklagte, ein 54-Jähriger aus Dormagen, fast 12 000 Euro zahlen und damit die Kosten für Tierarztbehandlung, Arztbehandlung von Lauterbach, Verdienstausfall und Schmerzensgeld tragen. Dagegen können innerhalb von 14 Tagen Rechtsmittel eingelegt werden: „Das war ein erleichternder Tag für mich, weil es jetzt endlich zu Ende ging.“

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, seine beiden Kangal-Hunde auf seinem Grundstück unsachgemäß gehalten zu haben. Den Hunden ist es im März 2016 gelungen, die Seile zu zerbeißen und aus dem Garten zu entkommen. Auf der Straße fielen die wuchtigen Hütehunde die beiden Dalmatiner-Hündinnen von Lauterbach an, der mit ihnen Gassigehen wollte. Der QVC-Moderator brachte eine der Hündinnen, die schwer verletzt wurde, in eine Tierklinik. Lauterbach, der selbst verletzt wurde, sprach in der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht von „Todesangst“ die er verspürt hatte. Der Tatvorwurf lautete auf fahrlässige Körperverletzung.

Der Angeklagte hatte im Februar seinen Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts zurückgezogen und damit die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro akzeptiert. Vor dem Landgericht erlebte Lauterbach nun eine Überraschung: Weder der Angeklagte noch dessen Anwalt waren erschienen. Als der Richter aus dem Saal heraus in der Kanzlei anrief, erfuhr er von dort, dass — so erzählte Lauterbach — es kein Interesse gebe, vor Gericht zu erscheinen: „Das war vielleicht auch besser so. Denn sonst hätten wir einen Antrag wegen Prozessbetrugs gestellt.“ schum

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