Stadt bezieht Stellung zum Fall Christoph

Rechtsabteilung: Hauptwohnung ist in Kaarst, Klage muss abgewiesen werden.

Kaarst. Im Kommunalwahlbeschwerdeverfahren gegen den Kaarster Stadtrat — mittlerweile unter dem Stichwort „Causa Christoph“ ein Begriff — hat die Stadt jetzt Stellung genommen. Sämtliche Vorwürfe, sowohl den Gang der Ratsentscheidungen als auch den Wohnort von CDU-Partei- und Fraktionschef Lars Christoph betreffend, werden darin zurückgewiesen. Vielmehr geht die Rechtsabteilung der Verwaltung von einer „eindeutige Gesetzeslage“ und einem „ordnungsgemäßen Verfahren“ aus. Die Hauptwohnung Christophs, heißt es, sei sowohl nach zeitlicher Berechnung als auch nach subjektiven Kriterien in Kaarst zu sehen. Die Klage müsse abgewiesen werden.

Das ehemalige CDU-Mitglied Helmut Ludwig ist im vergangenen Jahr vors Verwaltungsgericht gezogen, nachdem der Landrat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Franz-Josef Moormann — zugleich Vorsitzender des Rates und Wahlleiter — zurückgewiesen hatte. Klageziel sei es, einem Einspruch Ludwigs gegen die Wählbarkeit Christophs stattzugeben und das Ausscheiden des CDU-Chefs und möglichen Bürgermeisterkandidaten aus dem Rat wegen Nichtwählbarkeit anzuordnen. Der Sachverhalt ist komplex. Am Anfang stand ein Wahlprüfungsverfahren.

Dieses hatte Ludwig mit seinem Einspruch in Gang gebracht. Darin zweifelte der Vorster an, dass der CDU-Chef — wie er selbst angibt und es das Kommunalwahlgesetz vorschreibt — in Kaarst, in diesem Fall im Haus seiner Eltern, wohnt, obwohl er in Köln arbeitet und dort eine Wohnung als Zweitwohnsitz hat. Der Einspruch wurde vom Stadtrat nicht zurückgewiesen und somit für begründet erklärt. Eine ausdrückliche Anordnung des Ausscheidens Christophs gab es allerdings nicht. Der Bürgermeister sah diese als notwendig an und setzte das Thema im Rat ein zweites Mal auf die Tagesordnung. Diesmal fiel die Entscheidung zugunsten Christophs aus. Dem Bürgermeister wirft der Kläger unter anderem vor, dem Rat in rechtswidriger Weise die Möglichkeit zur Abstimmung über das Ausscheiden Christophs gegeben zu haben. juha

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