Rad-Ärger nicht zu lösen

Das Radfahren ist von 11 bis 21Uhr verboten. Kaum jemanden stört’s.

Neuss. Das Thema nervt die Beteiligten, es ist unerquicklich - und wohl kaum zu lösen. Radfahrer im Hauptstraßenzug - was von vielen Passanten als nervig und rücksichtslos empfunden wird, verteidigen andere als umweltschonende Möglichkeit, in die Innenstadt zu fahren.

Tatsache ist: Fahren dürfen die Radler im Hauptstraßenzug ab Höhe Rathaus nicht. Zumindest nicht von 11 bis 21Uhr. Dass etliche es trotzdem tun, ist täglich zu beobachten und bietet, gerade bei flotter Fahrweise, immer wieder Anlass für Diskussionen.

Der Hauptstraßenzug ist wegen der Durchfahrt der Linie709 keine echte Fußgängerzone, sondern zählt als "gesperrte Straße". Das gilt für Fahrzeuge aller Art, was auch fahrende Radfahrer einschließt. Eine Ausnahme gilt lediglich für die Straßenbahn sowie für Anlieger, das aber auch nur von 21 bis 11Uhr.

Ein ungelöstes Problem sieht Norbert Jurczyk, stellvertretender Leiter des Amtes für Verkehrsangelegenheiten in dieser Angelegenheit. Die Stadt hat festgelegt, wer wann fahren darf und wer nicht, und die entsprechende Schilder aufgestellt. Eingreifen aber darf nur die Polizei. Der städtische Ordnungsdienst hat kein "Anhalterecht", er darf die Radler nur ansprechen. Stoppen kann sie die Polizei. Sie tue das allerdings zu selten, meinen einige Passanten.

Polizeisprecher Hans-Willi Arnold kontert. "Der Hauptstraßenzug ist kein Unfallschwerpunkt." Dennoch würde natürlich die Straße permanent beobachtet, würden "grobe Verkehrsverstöße" geahndet. Im übrigen gelte: "Verbesserungsmöglichkeiten werden mit der Stadt besprochen."

Die FDP hat jetzt das Thema wieder aufgegriffen. In einem Schreiben an das Ordnungsamt leiten die Liberalen Beschwerden von Neussern weiter, die fragen, warum nichts gegen die Radfahrer im Hauptstraßenzug unternommen werde. Die FDP bezieht das Ärgerthema auch auf die ausgewiesenen "echten" Fußgängerzonen wie Markt, Meererhof und Neumarkt, Neu- und Kastellstraße.

Zumindest am Markt wird die Angelegenheit dann noch ein wenig komplizierter. Fußgängerzone: ja. Aber: Radfahren erlaubt. Der Markt als Verbindung in Richtung Hessentor habe eben einen hohen Verkehrswert, so Norbert Jurczyk zur Begründung der Stadt.

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