Neusserin kämpft um ihr Geld

Die Familienkasse zweifelte an, dass Stephany Hahne kindergeldberechtigt gewesen sei. Nun landete sie einen Teilerfolg.

Neusserin kämpft um ihr Geld
Foto: Berns

Neuss. Bis vor Kurzem blickte die 49-jährige Neusserin Stephany Hahne noch voller Sorge in ihre Zukunft. Denn die alleinerziehende Mutter von zwei studierenden Söhnen musste befürchten, sozusagen aus der Kindererziehungszeit schnurstracks in die Altersarmut zu geraten. Sie hatte zwar von ihrem spärlichen Gehalt aus einem Teilzeitjob 9500 Euro für eine Riesterrente abgeknapst und eingezahlt, aber plötzlich hieß es von der Familienkasse Mönchengladbach, die Mutter sei nach ihrer Scheidung überhaupt nicht kindergeldberechtigt gewesen, obwohl das Kindergeld all’ die Jahre auf ihr Konto überwiesen worden war. Die Folge: Nun spielte auch die Versicherung nicht mehr mit und wollte ihre Riesterrente einkassieren.

Doch jetzt kann Stephany Hahne einen Teilerfolg verbuchen und schon etwas sorgenfreier in ihre Zukunft blicken: Die Familienkasse hat eingelenkt und will nun zumindest für vier der ausstehenden sechs Jahre attestieren, dass die Mutter doch kindergeldberechtigt war. Um die weiteren zwei Jahre will Hahne noch kämpfen und hat sich deshalb an einen Ombudsmann gewandt.

Auf Stephany Hahnes Fall sind weitere Personen mit einem ähnlichen Schicksal aufmerksam geworden, die fast 1:1 das erlebt haben, was der Neusserin widerfahren ist. Darunter ist auch eine Frau aus Rommerskirchen. Sie berichtet genauso wie Stephany Hahne, dass ihr mittlerweile geschiedener Ehemann den Kindergeldantrag nach der Geburt ihrer Kinder unterschrieben hatte.

Bei der Trennung war das Kindergeld zwar auf die Konten der Mütter überwiesen worden, wobei allerdings der Fehler bei den zuständigen Familienkassen gelegen haben muss, wie es jetzt eine Expertin aufdeckte. Nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) hätten die zuständigen Familienkassen die Frauen darauf aufmerksam machen müssen, dass sie nach der Trennung oder Scheidung neue Kindergeldanträge auf ihre Namen hätte stellen müssen, betont eine ehemalige Mitarbeiterin einer Familienkasse, die nicht namentlich genannt werden möchte.

Dies sieht die Sprecherin der Familienkasse NRW West, Bianca Winter, aber anders: Die Aussagen der Expertin hätten für Stephany Hahne keine Relevanz. Außerdem habe die Familienkasse nur zwei Möglichkeiten: Sie könne, wie der Mutter angeboten, die Kindergeldberechtigung für vier Jahre rückwirkend zuerkennen. „Oder der zweite Schritt wäre aber, dass wir das gesamte Kindergeld zurückfordern müssten. Dann stünde sich die Familie aber viel schlechter. Wir werden das aber noch mit den Betroffenen gemeinsam ausrechnen“, kündigt Winter an.

Für kommenden Mittwoch sei das Gespräch terminiert, berichtet Stephany Hahne.

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