Neusser muss Geldstrafe wegen Tierquälerei zahlen

Neuss. Wegen Tierquälerei ist ein Mann aus Neuss vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro verurteilt worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, seinen Schäferhund getreten und verwahrlost gelassen zu haben.

Dies teilte Kay Uwe Krüger, Sprecher des Neusser Amtsgerichtes, mit. „Als Beweismittel diente auch das Attest eines Tierarztes“, sagte Krüger. Darüber hinaus habe eine Frau als Zeugin ausgesagt. Ergebnis der Untersuchung: Der Hund war abgemagert und litt unter Flohbefall.

Eine Zeugin von der Marienburger Straße wollte im Mai vergangenen Jahres in ihrer Nachbarschaft gesehen haben, wie ein Mann seine Hunde geschlagen und getreten hat — im Urteil vom Donnerstag war jedoch lediglich von einem Hund die Rede. Die Frau wandte sich damals an die Katzennothilfe „Kitty“, die Anzeige bei der Polizei erstattete und auch an das Kreisveterinäramt informierte. Erst, als keine erkennbaren Folgen festgestellt werden konnten, wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. „Kitty“ bot zudem an, die betroffenen Hunde in Obhut zu nehmen.

Den Vorwurf, in dem Fall erst spät reagiert zu haben, kann die Kreisveterinärbehörde nicht nachvollziehen. Bei dem Ermittlungsverfahren im Frühjahr 2016 habe man unverzüglich gehandelt, teilte Pressesprecher Reinhold Jung mit. Am 2. Mai sei damals die Tierschutzanzeige eingegangen, schon am 3. und 4. Mai hätten die ersten Kontrollen stattgefunden.

Nach weiteren Kontrollen und der Verpflichtung, die Hunde tierärztlich untersuchen und behandeln zu lassen, sei der Fall mit einer vollständigen Zahnsanierung eines Hundes im Juni vergangenen Jahres abgeschlossen worden. Für weitere Maßnahmen habe es keine Handhabe gegeben. Die ebenfalls alarmierte Fachstelle Wohnen stellte damals zudem fest, dass die beiden Hunde nicht angemeldet waren.

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