Neuss: Wer verdient was?

Gehälter von Vorständen kommunaler Unternehmen bald öffentlich?

Neuss. Der Vorstoß kam unerwartet, und er stößt so manchen Chef vor den Kopf: Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP fordern die Landesregierung auf, ein Gesetz "Mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen" zu erlassen: Demnach sollen auch die Gehälter der Chefs kommunaler Unternehmen veröffentlicht werden. Eine heikle Angelegenheit.

Dass die Vorstände oder Geschäftsführer städtischer Töchter oftmals deutlich höher besoldet sind als der Bürgermeister, ist bekannt. Doch die Höhe der Bezüge selbst wird gehütet wie ein Staatsgeheimnis.

Und auch die Festsetzung der Bezüge ist nicht immer von Transparenz geprägt. So wird etwa bei den Stadtwerken nicht im Aufsichtsrat darüber verhandelt oder auch nur berichtet. Es ist vielmehr ein Fünfer-Gremium, Ausschuss genannt, das die Chefgehälter festlegt. Aufsichtsratsmitglieder dürfen Verträge dann einsehen..

In einem Punkt herrscht Übereinstimmung bei den Vorständen des großen Stadttöchter: Die Höhe ihre Bezüge möchten sie nicht nennen.

Ganz zugeknöpft geben sich die Stadtwerke. Den Konzernvorstand bildet ein Trio: Geschäftsführungsvorsitzender ist Heinz Runde (Foto), außerdem sind Stadtkämmerer Frank Gensler und (2008) Karlheinz Schiller für den Beteiligungspartner Thüga im Führungsgremium.

Anders als bei anderen Unternehmen wird bei den SWN auch die Gesamtsumme der Bezüge nicht veröffentlicht. Im Geschäftsbericht der Verweis: "Auf die Angabe der Gesamtbezüge wird nach §286 Abs.4 HGB verzichtet, da sich die Bezüge eines Mitglieds feststellen lassen."

Dieses Mitglied dürfte der Chef sein, scheidet doch zumindest Stadtkämmerer Frank Gensler als Großverdiener aus: Er darf als Beamter übers Jahr nur 6000 Euro nebenher verdienen, der Rest ist an die Stadt abzuführen. Runde selbst antwortet auf die Frage, ob er die Höhe seiner Bezüge bekanntgeben mag: "Selbstverständlich ja, wenn das Gesetz verabschiedet ist. Wir müssen aber erst abwarten, was der Gesetzgeber verlangt."

Öffentlichkeitsfreundlicher als die Stadtwerke erweist sich beim Thema Vorstandsgehälter der (städtische) Bauverein. Der Geschäftsbericht 2007 weist die Summe von exakt 428.245,91 Euro als Gesamtbezüge aus. Die verteilten sich auf den Vorsitzenden Frank Lubig (Foto) sowie drei Kollegen, darunter der städtischen Beigeordnete Stefan Pfitzer, für den die 6000-Euro-Regelung wie für seinen Kollegen Frank Gensler bei den SWN gilt.

Das Gehalt des Vorstandsvorsitzenden? Frank Lubig schweigt und verweist auf die Transparenz des Geschäftsberichts.

Das Lukaskrankenhaus, eine 100-prozentige Stadttochter, weist ebenfalls die Gesamtbezüge des Vorstands aus. Den bildeten 2007 der Kaufmännische Geschäftsführer Sigurd Rüsken, der Ärztliche Geschäftsführer Dr.Hermann Grauthoff, Annegret Deitmar-Hünnekens (Pflegedienst) und der städtische Beigeordneten Peter Söhngen. Diese vier Vorstände erhielten 2007 Gehälter in der Gesamthöhe von 406.000 Euro.

Sigurd Rüsken sieht diese Veröffentlichung als gelungenen Kompromiss, der Kontrolle und Transparenz gewährleiste. Die Frage nach dem eigenen Gehalt weist er höflich, aber bestimmt zurück. Man wisse doch, Fragen nach dem Verdienst würden als Grenzverletzung empfunden...

An den Neuss Düsseldorfer Häfen ist die Stadt zu 50 Prozent beteiligt, die Gesellschaft wird von den Geschäftsführern Ulrich Gross (Foto) und Rainer Schäfer geleitet. Detailliert legt der Geschäftsbericht Zahlen und Daten vor. Zu den Bezügen aber wird auf den bereits bei den Stadtwerken bemühten Paragrafen 286 verwiesen. Ulrich Gross kommentiert lakonisch: "Über die Details meines Vertrags darf ich nicht reden. Sagen kann ich aber, dass 50 Prozent der Bezüge weg sind, wenn wir nicht erfolgreich arbeiten."

Bei der Sparkasse regelt das Sparkassengesetz die Veröffentlichungspflichten. Den Geschäftsbericht kann der Interessierte nicht auf der Homepage finden, wohl aber in den Geschäftsstellen erhalten. Hier steht allerdings nichts über die Bezüge des fünfköpfigen Vorstands.

Paragraf 5 des neuen Sparkassengesetzes legt zwar eindeutig fest: "Die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsbericht der Sparkasse individualisiert auszuweisen." Danach sucht man in Neuss vergebens.

Derzeit bestehe für eine Aufnahme keine Notwendigkeit, sagt Sparkassensprecher Stephan Meiser und verweist auf rechtliche Unstimmigkeiten. Die beziehen sich darauf, dass Sparkassen nach Bundes-Handelsrecht bilanzieren und sich auf den gern genutzten Paragrafen 286 berufen - der dem Landes-Sparkassengesetz widerspricht. Die Frage nach den Bezügen des Vorstandsvorsitzenden Reinhard Tiefenthal wird, keine Überraschung, abschlägig beschieden.

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