Neuss: Wahlhelfer in Uniform gesucht

Die Stadt sucht händeringend nach Freiwilligen. Der Wahltag fällt aufs Schützenfest.

Neuss. Wahlhelfer in (Schützen-) Uniform? Sonder-Wahllokal auf dem Schützenplatz? Beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf ist auf diese Anfragen hin erst einmal Bedenkzeit erforderlich. Die Kommunalwahl birgt bekanntlich in diesem Jahr etliche Neuss-Spezifika.

An dem Termin ist nach dem zweiten Richterspruch nicht mehr zu rütteln. Die Neusser werden am Schützenfest-Sonntag darüber entscheiden, wie sich der nächste Stadtrat zusammensetzt, wer Bürgermeister und wer Landrat wird und wer in den Kreistag einzieht. Das alles zwischen Königsparade und Umzug, vor Kirmes oder nach dem ersten Biwak. Das größte Problem für die Verwaltung: die etwa 1200 an diesem 30.August benötigten Wahlhelfer zusammenzubringen. Kaum jemand will im Wahllokal sitzen, wenn draußen die Schützen ziehen, kaum jemand am Abend die Zettel auszählen - der Wahlautomat ist bekanntlich verboten -, wenn es auf der Kirmes oder bei den Bällen rundgeht.

Ordnungsgemäß muss alles vonstatten gehen. Überall, sowieso, und auch in Neuss an diesem speziellen Sonntag. Darüber wacht auch die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung in Düsseldorf. Die pauschale Entschuldigung des Bürgermeisters - kein aktiver Schütze soll als Wahlhelfer verpflichtet werden - nickt die Behörde ab. "Das geht so", sagt Brigitte Buschwa, juristische Dezernentin bei der Kommunalaufsicht: "Der Bürgermeister ist allerdings verpflichtet, den ordnungsgemäßen Ablauf sicherzustellen."

Deshalb bemüht sich die Verwaltung, auch die Erstwähler anzusprechen, die bei einer Kommunalwahl schon mit 16 Jahren zur Urne gehen können. Schüler als Wahlhelfer? Zulässig, sagt das Kommunalwahlgesetz: Wer wählen kann, darf auch Wahlhelfer sein. Auch wer selbst in den Stadtrat einziehen will, darf übrigens als Wahlhelfer aktiv werden; allerdings nicht in dem Bezirk, in dem er antritt. "Nebenan" ist das allerdings in Ordnung.

Sollte sich doch der ein oder andere Schütze finden, der dieses mit 25 Euro entgoltene Ehrenamt ausüben will, so darf er dann auch seine Uniform tragen. Das sei "sicherlich gewöhnungsbedürftig", sagt Brigitte Buschwa mit Düsseldorfer Sichtweise. "Hauptsache ist aber, dass die Kleidung respektabel ist und dem Ernst der Lage gerecht wird."

Sollte nach etlichen Schützenfest-Stunden der ein oder andere Wahlwillige offensichtlich betrunken ins Wahllokal taumeln, so ist dies noch lange kein Grund, ihm den Urnengang zu verweigern. "Das geht nur, wenn er andere massiv belästigt oder randaliert und den Wahlablauf stört", so Brigitte Buschwa. "Ansonsten bleibt der Wähler auch betrunken ein mündiger Bürger mit Wahlrecht."

Ein Wahllokal auf dem Kirmesplatz übrigens ist nach Auskunft aus dem Regierungspräsidium in Düsseldorf undenkbar. Es gelte der Grundsatz "ein Wahlbezirk, ein Wahllokal". Außerdem sei ein Wahllokal zwischen Festzelten ohnehin nicht zu tolerieren. "Das passt einfach nicht zum Ernst dieses Tages."

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