Neuss: Plakat-Streit - CDU drängt Verwaltung auf harte Linie

Bürgermeister Herbert Napp kündigt „wohlwollende Prüfung“ der 250 lebensgroßen SPD-Plakate an.

Neuss. Der Bürgermeister setzt auf Entspannung, die SPD spricht von einer Kampagne der CDU, auch die FDP sieht die Christdemokraten als "Wadenbeißer" - und dabei geht es doch eigentlich um Abmessungen.

Und zuständig ist das Amt für Verkehrslenkung. Auch am Dienstag (28.7.) schlug noch das Thema Wahlwerbung des SPD-Bürgermeister-Kandidaten Reiner Breuer Wellen.

Wie berichtet, entspricht die lebensgroße Darstellung des Kandidaten ("Zeit für was Neuss") nicht der Sondernutzungserlaubnis für Wahl-Plakate, die nur Hartfaserplatten bis zu einer Größe von maximal DINA0 zulässt. Diese Satzung basiert auf einem Ratsbeschluss von 1995. Bis Freitag, so hatte es die Verwaltung verfügt, müssten alle 250 Plakate entfernt werden.

Die verteilten lebensgroßen Breuer-Plakate hatte die CDU bei der Stadtverwaltung moniert. Parteichef Jörg Geerlings am Dienstag: "Ja, wir haben das zuständige Amt für Verkehrsangelegenheiten darauf aufmerksam gemacht."

Die Bestimmungen müssen doch für alle gelten: "Als Waltraud Beyen ihre Sauberkeits-Kampagne zu früh vor der Wahl plakatiert hat, musste sie sofort abhängen. Da hatte sich auch die SPD beschwert."

Die SPD dagegen wittert hinter dem Vorstoß der Verwaltung eine CDU-Kampagne. "Die CDU hat sich ganz einfach über unsere gute Kampagne geärgert. Die Verwaltung wäre von sich aus nie tätig geworden."

Und auch die FDP, von der CDU ebenfalls wegen Plakatierung an Bäumen der Verwaltung gemeldet, giftet: "Es ist nicht die Schuld der Konkurrenten der CDU, dass dieser keine anderen Themen als Tischfußball und Briefwahl einfallen." Deshalb müsse man nicht mit Formalien den Gegner bekämpfen, so Parteichef Michael Riedl.

Bürgermeister Herbert Napp, nicht nur CDU-Spitzenkandidat, sondern auch Chef der Verwaltung, war am Dienstag sichtlich um Beschwichtigung bemüht. Sollten die beanstandeten Plakate verkehrsbehindernd stehen, müssten sie natürlich entfernt werden.

Der Rest sei "wohlwollend zu prüfen". Wie, ist noch offen. Die in der Sondernutzungserlaubnis festgelegte Größe von maximal DINA0 gelte natürlich. Aber es gehe auch um Abwägung: "Und die Meinungsfreiheit geht über alles."

Wie eine solche Abwägung allerdings aussehen soll, ist noch unklar. Zuständig ist das Amt für Verkehrsangelegenheiten. Jörg Geerlings jedenfalls sieht da keinen Spielraum. "Die Verwaltung ist verpflichtet, den Ratsbeschluss umzusetzen und auf die Sondernutzungserlaubnis zu pochen. Gleiches Recht für alle!"

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