Neue Stabsstelle für Voss ist bereits eingerichtet

Die frühere Feuerwehr-Chefin Sabine Voss könnte die Leitung dieser Stelle antreten. Ihre Anwältin sieht noch Gesprächsbedarf.

Neue Stabsstelle für Voss ist bereits eingerichtet
Foto: Archiv

Dormagen. Nach der Zustimmung des Personalrates am Mittwoch hat die Stadtverwaltung umgehend die neue Stabsstelle für Sicherheit auf den Weg gebracht, die Ex-Feuerwehr-Chefin Sabine Voss leiten soll. „Die Stabsstelle ist eingerichtet“, bestätigte Stadt-Pressesprecher Harald Schlimgen. Laut der Anwältin von Sabine Voss, Katharina Voigt von der Hotstegs Rechtsanwalts-GmbH, hat ihre Mandantin die neue Stelle jedoch noch nicht angetreten. „Ich hoffe darauf, dass wir uns mit der Stadt auf eine Lösung einigen können“, wies Voigt darauf hin, dass sie auch die neue Stabsstelle für „nicht amts- und laufbahngerecht“ für die Ex-Feuerwehr-Chefin halte. Daher werde das geprüft, weitere Gespräche mit der Stadt würden folgen, so die Anwältin.

Zu den Aufgaben der neuen Stabsstelle Sicherheit, die dem Ersten Beigeordneten Robert Krumbein unterstellt ist, gehören unter anderem das Krisenstabsmanagement, der Zivilschutz, der Katastrophenschutz, Bereiche des vorbeugenden Brandschutzes und die Hochwasserschutzplanung.

„Die alte Stelle als Leiterin der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache wird Frau Voss bis zu einer Klärung freigehalten“, gab Voigt eine erste Einigung mit der Stadt wieder. Davon unberührt sei die vom Rat am Dienstag gewählte Leitung der Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften, die Bernd Eckardt und seine zwei Stellvertreter Gerd Gleich und Jörg Schulz übenehmen.

Bis Dezember 2015 hatte Voss die Leitung der gesamten Feuerwehr Dormagen inne gehabt, bevor sie vom Dormagener Verwaltungsvorstand vorübergehend auf eine Stelle im Hochwasserschutz umgesetzt wurde, um den „inneren Frieden in der Feuerwehr“ nach internen Konflikten wiederherzustellen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte nun in einem Eilverfahren diese Aufgabe als „nicht amtsangemessen“ eingestuft und eine Rückumsetzung bis zu einer neuen Entscheidung angeordnet. Diese Rückumsetzung sei erfolgt, ebenso eine sofortige Umsetzung auf die neue Stabsstelle, so Voigt.

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