Neubau erhält kein Signet für Barrierefreiheit

Neubau erfüllt nicht die Kriterien des Neusser Siegels für Barrierefreiheit.

Neubau erhält kein Signet für Barrierefreiheit
Foto: Marc Ingel

Neuss. Als das Romaneum, der Prachtbau auf dem Gelände des früheren Busbahnhofs, im Januar 2012 eröffnete, war alles vom Feinsten. Ausstattung, Farbkonzept, römische und mittelalterliche Funde im Foyer sichtbar gemach. Und barrierefrei war das Haus, das für knapp 20 Millionen Euro errichtet wurde, natürlich auch. „Alles nach DIN 18040“, sagt Bau- und Planungsdezernent Christoph Hölters. So wie es eben Vorschrift ist. Das städtische Signet „Barrierefrei“ verdient der Neubau dennoch nicht.

Die Stadt vermietet die Räume des Romaneums an Volkshochschule, Musikschule und Fernuniversität. 2012 bewarben sich alle drei Institute abgestimmt um das Signet „Neuss barrierefrei“. Möglichst viele Geschäfte und Dienstleister, so wirbt die Stadt, sollten sich um dieses Signet bei der Verwaltung bemühen. „Natürlich geht die Stadt mit gutem Beispiel voran und überprüft derzeit den barrierefreien Zugang zu den öffentlichen Gebäuden“, heißt es auf der Internetseite.

Im Romaneum entdeckten die Prüfer der Stadt zwar keine gravierenden Mängel. Aber es fehlte so einiges, das die Verleihung des Signets ohne Nachbesserung unmöglich macht. Mal war ein Handlauf falsch angelegt, vor allem aber monierten die Prüfer fehlende Markierungen. Dann geschah erst einmal nichts.

Die Bereitschaft, im schönen neuen Haus nachträglich zum Beispiel für sehbehinderte Besucher eine wie immer ausgestaltete farbliche Markierung an weiße Türen mit weißem Rahmen an weißer Wand anzubringen, war nicht allzu groß. Vor allem: Wer ist zuständig?

Als auch nach einem Gespräch im Herbst nichts geschah, baute der städtische Behindertenbeauftragte Max Fischer („Der barrierefreie Ausbau der öffentlichen Gebäude geht nur sehr schleppend voran“) den Punkt Romaneum in seinen Jahresbericht ein. Auf Nachfragen im Sozialausschuss hin wurde zunächst einmal klargestellt: Der Sozialausschuss ist nicht zuständig, und das Sozialdezernat ist es auch nicht.

In dem Punkt ist man jetzt weiter. Verantwortlich ist das städtische Gebäudemanagement. Dessen Chef, Planungsdezernent Christoph Hölters, legt Wert darauf, dass die Vorgabe der DIN für die Barrierefreiheit bei Neubauten erfüllt sei. „Zur Verleihung des Signets werden allerdings noch höhere Anforderungen gestellt.“

Nachbesserungen dürften dem sorgsam gestalteten Gebäude keinen Baustellencharakter verleihen. Hölters sagt: „Das Thema ist bekannt. Es ist gut und richtig, sich um das Signet zu bewerben. Aber die Lösungsfindung ist keine ganz einfache.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort