Lehrer Parusel in nächster Instanz

Der Prozess, dessen Auslöser eine verlängerte Schulstunde war, wird nun vor dem Düsseldorfer Landgericht verhandelt.

Lehrer Parusel in nächster Instanz
Foto: woi

Kaarst. Der Prozess um den Kaarster Realschullehrer Phillip Parusel geht in Kürze am Düsseldorfer Landgericht in eine neue Runde. Der 50-Jährige war im Sommer vergangenen Jahres vom Neusser Amtsgericht wegen Freiheitsberaubung verwarnt und unter Vorbehalt zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Parusel hatte laut Anklage mehreren Schülern nach dem Ende des Unterrichts in der Realschule an der Halestraße das Verlassen des Klassenraumes verweigert. Gegen die Entscheidung des Neusser Amtsgerichts hatten er und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, entsprechend muss sich nun das Landgericht mit dem Fall befassen.

Das Geschehen in der Realschule in Kaarst hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Diverse TV-Sender und Radiostationen hatten über den Fall berichtet. Auch jetzt in Düsseldorf dürfte das Interesse ähnlich groß sein. Parusel nämlich will sich mit der Verwarnung nicht abfinden und hofft auf einen Freispruch. Amtsrichter Heiner Cöllen hatte im vergangenen August entschieden, dass es laut Schulgesetz nicht korrekt gewesen sei, insgesamt sechs Schülern das Verlassen des Klassenraumes zu verweigern.

Im April 2015 hatte Parusel laut Anklage den Schülern einer sechsten Klasse der Realschule an der Halestraße in der Musikstunde eine Strafarbeit aufgegeben, weil sie den Unterricht seiner Meinung nach nachhaltig gestört hatten. Der Lehrer hatte sich dann mit einer Gitarre vor die Tür gesetzt. Obendrein hatte er die Kinder dazu „verdonnert“, eine Art Strafarbeit über den italienischen „Teufelsgeiger“ Niccolò Paganini zu verfassen. Wer im Rahmen des Unterrichts damit nicht fertig wurde, sollte entsprechend länger bleiben. Das jedoch ließen sich die Schüler nicht bieten.

Einer von ihnen verständigte per Handy die Polizei, die dann auch kurze Zeit später mit drei Einsatzkräften erschien und in der Schule für Ordnung sorgte.

„Ich bin froh, dass der Vorwurf der Körperverletzung vom Tisch ist“, hatte Lehrer Phillip Parusel nach dem Urteil in Neuss erklärt. Den Vorwurf der Freiheitsberaubung will er allerdings nicht auf sich sitzen lassen — zumal damit auch eine Fortbildung zum richtigen Umgang mit Schülern und möglicherweise eine Geldstrafe verbunden ist. Sollte Parusel nämlich die Fortbildung nicht antreten, will ihn die Justiz zur Kasse bitten. Allerdings hatte auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt — aus ihrer Sicht war das Urteil zu milde ausgefallen, sie will eine härtere Bestrafung erreichen.

Nun müssen die Richter der fünften Strafkammer am Düsseldorfer Landgericht über den wohl bundesweit einmaligen Fall entscheiden. Verhandelt wird am 23. Januar. Mehrere Schüler der Realschule Halestraße sollen dann wieder als Zeugen aussagen. Am 6. Februar soll das Urteil am Düsseldorfer Landgericht verkündet werden.

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