Schicksal Krankenkasse verweigert blinder Frau einen Führhund

Anja Look (50) gilt seit zwei Jahren als blind. Die Krankenkasse will keinen Blindenhund zahlen - ein Stock sei ausreichend.

Schicksal: Krankenkasse verweigert blinder Frau einen Führhund
Foto: Berns

Dormagen. Anna Look hadert nicht mit ihrem Schicksal, sie hat es angenommen und sich darauf eingestellt. Die 50 Jahre alte Dormagenerin leidet an der Augenerkrankung „Retinitis Pigmentosa“, die auf einen Gendefekt zurückzuführen ist. Heilung gibt es keine, im Gegenteil — irgendwann wird die zweifache Mutter komplett blind sein — „gesetzlich blind“ ist sie bereits seit zehn Jahren. Als sie erfuhr, was auf sie zukommen wird, war sie erst Anfang 20. „Mit der Diagnose habe ich mich irgendwann abgefunden und beschlossen, aus meinem Leben das Beste zu machen“, erzählt sie.

Da sie schon als Kind immer viel Kontakt zu Hunden hatte, war ihr schon früh klar, dass sie auf jeden Fall einmal einen Blindenführhund haben möchte. „Daher habe ich im vergangenen Jahr eine Blindenführhundschule in Hemer besucht und dort viele Gespräche mit der Besitzerin und der Trainerin geführt“, erzählt Look. Und schließlich habe man sie angerufen, um ihr mitzuteilen, dass man einen weißen Schäferhund für sie habe. „Ich war begeistert und wusste direkt, dass das passte. Also bat ich die Schule einen Kostenvoranschlag für die Ausbildung des Hundes zu machen“, sagt sie. 21 000 Euro wurden dafür veranschlagt, 5600 Euro für die sogenannte Einarbeitung, bedeutet Hund und Frauchen werden aneinander gewöhnt.

Den Kostenvoranschlag mit entsprechendem Attest ihrer Augenärztin schickte Look mit der Bitte, die Kosten zu übernehmen, an ihre Krankenkasse. „Zunächst wollte die Kasse noch weitere Gutachten haben und teilte mir dann mit, dass der Medizinische Dienst zu mir kommen würde“, erzählt Look. Das war am 21. Dezember 2016. Am 12. Januar schließlich flatterte die Absage der ikk classic ins Haus. Darin stand unter anderem „Im Sinne der Rechtsprechung sind Sie auf Grund der persönlichen Begutachtung aus gutachterlicher Sicht in der Lage, mit Hilfe des Langstocks die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen. Eine zusätzliche Versorgung mit einem Blindenführhund zur Befriedigung der Grundbedürfnisse wird seitens des Gutachters nicht gesehen.“ Fazit: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht.

Anna Look nahm sich daraufhin Rechtsbeistand bei der rbm gGmbH (Rechte behinderter Menschen) mit Sitz in Marburg. Die legte Widerspruch ein. Die Antwort der Kasse: Sie habe ihre Entscheidung nochmals überprüft und sei zu keinem anderen Ergebnis gekommen. Da Look den Widerspruch nicht zurücknahm, ging das Ganze an die Widerspruchsstelle der Kasse. Und auch die schrieb am 16. Mai, dass der Widerspruch zurückgewiesen werde. Denn Look sei „in einem Radius von 500 Metern gut mobil unter Nutzung des vorhandenen Langstocks unterwegs“. Anna Look ist empört. „Habe ich kein Recht auf ein soziales Leben. Ich möchte doch auch Freunde besuchen, die nicht in einem Radius von 500 Metern von meiner Wohnung leben, ganz abgesehen von meinen Kindern.“ Was nun bleibt ist, ist eine Klage beim Sozialgericht.

Und zu diesem Weg rät auch Michael Richter von der rbmg Gmbh. „Wer gesetzlich blind ist, hat Anspruch auf einen Blindenführhund“, sagt er. Zwei Jahre allerdings kann es dauern, bis das Sozialgericht entscheidet. Das macht Anna Look traurig, denn „ihr“ weißer Schäferhund wird dann längst jemand anderen unterstützen.

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