Kita-Beiträge werden bei Streik künftig erstattet

Der Rat verabschiedete zudem die neue Tabelle für die zu zahlenden Beiträge.

Kita-Beiträge werden bei Streik künftig erstattet
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Neuss. Eltern von Kindergartenkindern können künftig darauf vertrauen, im Streikfall einen Teil der Kita-Beiträge erstattet zu bekommen. Darauf einigten sich alle Fraktionen im Rat unter der Maßgabe, dass die Kita-Träger, wie es Thomas Kaumanns (CDU) ausdrückte, „keinesfalls höher belastet werden, als sie streikbedingte Minderausgaben haben“. Nicht gedeckte Erstattungen an die Eltern müsste dann die Stadtkasse bezahlen. Mit dieser Entscheidung konnte Bürgermeister Reiner Breuer im zweiten Anlauf durchsetzen, was noch unter seinem CDU-Amtsvorgänger im Vorjahr brüsk zurückgewiesen wurde.

Mit der neuen Streikfallregelung wurde auch eine neue Tabelle der Elternbeiträge verabschiedet. Sie gilt ab dem 1. August und entlastet nach Angaben der Koalition von CDU und Grünen 98 Prozent der Familien. Der Linksfraktion, die eine generelle Beitragsfreiheit forderte, ging das nicht weit genug.

Dass auch die FDP dem Zahlenwerk die Zustimmung verweigerte, sei nicht so misszuverstehen, dass die Partei generell gegen Beitragssenkung sei, betonte der Fraktionsvorsitzende Manfred Bodewig. Ihn wurmte aber, dass versucht werde, Einsparungen für die unteren und mittleren Einkommensgruppen „bei den oberen Zehntausend wieder einzuziehen“. Dazu zählen Familien mit einem Einkommen jenseits der 75 000 Euro.

Auf Antrag der Koalition wird die Bemessungsgrenze angehoben. Künftig bleibt der Kita-Besuch für Kinder aus Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 25 000 Euro beitragsfrei (bisher 20 000 Euro). Die SPD, so ihr Fraktionsvorsitzender Arno Jansen, hätte die Grenze gerne auf 30 000 Euro angehoben. Kaumanns, der das Regelwerk das „erste nachvollziehbare System der Gebührenerhebung“ nannte, lobte die Lösung der Koalition als großen Wurf: „Wer dagegen ist, muss schon gute Gründe vortragen.“

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