Kaarst: Bewährungsstrafe für Zigarettenschmuggel

Der 38-Jährige aus Holzbüttgen bekommt vor dem Landgericht Essen wegen Steuerhehlerei eine Bewährungsstrafe von zwei Jahre.

Kaarst/Essen. Er war wohl ein Pechvogel, was im Nachhinein aber - so absurd es auch klingt - sein Glück gewesen sein könnte. Denn ein 38-jähriger Angeklagter aus Holzbüttgen kam vor dem Landgericht Essen wegen Steuerhehlerei mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. Er hatte sich in einem Fall am Schmuggel und Handel mit unverzollten Zigaretten aus Polen beteiligt und war festgenommen worden.

Fünf weitere Angeklagte aus dem Ruhrgebiet saßen mit ihm auf der Anklagebank. Im Gegensatz zum Kaarster, der unter anderem eine einschlägige Vorstrafe aufweist, waren sie alle bisher noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Es waren vor allem Schulden, die die beiden Hauptangeklagten, eine 32-jährige Gelsenkirchenerin und einen 38-jähriger Familienvater aus Herten, auf die Idee brachten, mit unversteuerten Zigaretten aus Polen zu handeln. Von Anfang Juni bis Mitte August 2008 verursachten sie dabei einen Steuerschaden von rund einer Million Euro.

Es war die letzte Tat der Gruppe, bei der der Kaarster mit von der Partie war. Nach anonymen Hinweisen waren Polizei und Zoll aktiv geworden, hatten die Gruppe beobachtet und Telefongespräche abgehört. 3450 Stangen hatte der Kaarster am 13. August nach Gelsenkirchen gebracht und bei den Hauptangeklagten abgeliefert.

Bei der Geldübergabe schlugen die Ermittler zu. Im Fahrzeug des Kaarsters wurden 15.500 Euro Bargeld gefunden. Der Angeklagte war vor Gericht geständig und nahm das Urteil sofort an.

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