Industrie contra Wohnen am Hafenbecken 1

Bei der geplanten Wohnbebauung am Hafenbecken 1 stoßen die Interessen aufeinander.

Neuss. Das Verfahren um die Bebauung an einer der sensibelsten Flächen in Neuss ist um eine weitere Etappe länger — und vielleicht dadurch doch realistischer geworden.

Für das Verfahren zur Bebauung westlich des Hafenbeckens 1 an der Rheintor- und Düsseldorfer Straße wird es einen neuen Auslegungsbeschluss geben. Der Konflikt zwischen Wohnen und Hafenindustrie soll so doch noch gelöst werden.

An dieser Stelle rücken Innenstadtbebauung und die Industriebetriebe des Hafens extrem eng aneinander. Mit der Rahmenplanung „Stadthafen Neuss“ hatte der Stadtrat eine Aufwertung und Weiterentwicklung des Innenstadtrands durch eine Bebauung überwiegend mit Wohnraum auf dem Werhahn-Gelände vorbereitet. Mit einem neuen Bebauungsplan soll das Kunststück gelingen, die Interessen auszugleichen.

Von Beginn des Verfahrens an hatten alle Beteiligten zugesichert, die Interessen der Hafenbetriebe dürften nicht tangiert werden. Doch deren Befürchtungen sind groß: Durch die neue Wohnbebauung könne die künftige Entwicklung im Hafen wegen der Restriktionen bei Lärm- und Geruchsemission beeinträchtigt werden.

Gegen den ersten Entwurf des Bebauungsplans hatte es massive Bedenken der Unternehmen gegeben, die auch von der IHK aufgegriffen wurden.

Ein Kritikpunkt: Die schalltechnische Untersuchung, die Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplans sind — so könnte es zum Beispiel bei den Wohnungen hin zum Hafenbecken keine Fenster zum Öffnen geben — sei nicht ausreichend.

Sie erfasse den so genannten „worst case“ nicht, den schlimmsten Fall: Dass alle Betriebe gleichzeitig in einem Umfang produzieren, wie es ihre Betriebserlaubnis hergibt.

Diesem Ansatz kommt die Stadt jetzt entgegen. So sollen diese Werte nun addiert und dann noch einmal von den Immissionsschutzbehörden überprüft werden. Für die Planer im Rathaus bleibt die Maßgabe, dass die Hafenbetriebe durch die Entwicklung auf dem Werhahngelände nicht über die bereits bestehenden Einschränkungen hinaus eingeschränkt werden.

Eine zweite Änderung im B-Plan-Entwurf betrifft die eigentliche Kernbebauung auf dem Gelände. Hier hatten die Beschwerdeführer von Etikettenschwindel gesprochen, werde doch, obwohl als Mischgebiet ausgewiesen, ein reines Wohngebiet geplant.

Nun soll auf ein „echtes Mischgebiet“ umgestellt werden, mit Möglichkeiten für Betriebe und Büros vor allem in den Erdgeschossen.

Die Mitglieder des Planungsausschusses wurden jetzt über die neue Lage informiert. Die einzelnen Beschwerden und Bedenken lagen der Mitteilung nicht bei: Da es nun eine neue Auslegung geben wird, sind auch neue Bedenken zu erwarten.

Nicht von dem Bebauungsplan erfasst ist die geplante Bebauung des Münsterschulgeländes. Auch hier stockt das Verfahren — die Konflikte sind die gleichen.

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