Haftstrafe nach Baseballschläger-Attacke

Ein 48-Jähriger aus Grevenbroich muss für vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, weil er seiner Verlobten mit einem Baseballschläger mehrfach gegen den Kopf geschlagen hatte.

Haftstrafe nach Baseballschläger-Attacke
Foto: Terhorst

Grevenbroich/Gladbach. Die erste große Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach hat einen 48 Jahre alten Mann aus Grevenbroich am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung verurteilt.

Die Strafkammer ist davon überzeugt, dass der Angeklagte am Abend des 1. März 2018 seiner Verlobten bei einem Streit mindestens zweimal mit erheblicher Wucht einen Baseballschläger gegen den Kopf geschlagen hatte. Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Helmut Hinz ordnete zudem an, dass sich der 48-Jährige, der seit Jahren drogen- und alkoholabhängig und wegen zahlreicher Delikte vorbestraft ist, während der Haftzeit einer Entzugstherapie unterziehen muss.

Der Grevenbroicher hatte die Tat während des Prozesses gestanden und das Opfer vor der Urteilsverkündung um Entschuldigung gebeten.

Die Frau wurde durch die Schläge schwer verletzt. Unter anderem erlitt sie ein offenes Schädel-Hirn-Trauma mit mehrfachen Brüchen des Schläfenbeins. Unter den Folgen des Angriffs soll sie noch heute leiden. Während der Tat bedrohte der 48-Jährige seine Ex-Partnerin sogar mehrfach mit dem Tode. Die Frau hatte es am Tatabend aber trotz ihrer schweren Verletzungen noch geschafft, selbst den Notruf zu wählen. Die Aufnahme des Anrufs wurde während der Beweisaufnahme deshalb noch einmal abgespielt.

Auszug einer Tonbandaufnahme, auf der der Angeklagten zu hören ist

Die acht Minuten dauernde Tonaufnahme offenbarte, welche Qualen die Frau während der Tat durchstehen musste. Direkt nachdem die Einsatzleitstelle den Notruf entgegen nahm, waren nur noch die Schreie der Frau zu hören. Immer wieder fragte die Polizistin nach, was geschehen sei und wo sich die Frau befände. Doch das Opfer konnte anscheinend nicht antworten. Zu hören war nur, was sich in der Wohnung abspielte. Immer wieder setzten die Schreie der Frau ein. Relativ am Anfang sagte sie zudem: „Ich bin am Bluten.“ Zwischen den Schreien war immer wieder den Angeklagte zu hören, der ihr droht: „Was willst du von mir? Ich hau’ dir den Kopf ab. Ich hau´ dir gleich den Schädel ein“, sagte er in einem ruhigen Ton.

Zwischen Schreien und Drohungen versuchte die verzweifelt wirkende Polizistin es immer wieder aufs Neue, die Frau ans Telefon zu bekommen. Vergeblich. Die Hilferufe und Schreie der Frau hörten nicht auf. „Ich hau’ dir gleich ganz den Kopf ein. Dann bist du tot. Rauch die Zigarette noch, das ist deine Abschiedszigarette. Dann hau’ ich dir den Kopf kaputt“, drohte der 48-Jährige ihr abermals. Während die Aufnahme abgespielt wurde, schaute der Angeklagte nach unten. Wirkte in sich gekehrt.

Fast schon gruselig sei der ruhige Ton des Angeklagten während der Schreie der Frau gewesen, sagte der Kammer-Vorsitzende in der Urteilsverkündung. Weil der 48-jährige Angeklagte seine Drohungen aber nicht umsetzte, kam eine Bestrafung wegen versuchten Totschlags nicht in Betracht. „Zum Glück hat er seine Drohungen nicht wahr gemacht“, fügte Richter Hinz bei der Urteilsverkündung noch hinzu.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte erklärten nach der Urteilsverkündung, auf das Einlegen von Rechtsmitteln zu verzichten. Der Staatsanwalt hatte auf eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten plädiert.

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