Häuser an der Kleinenbroicher Straße können gebaut werden

Vorst. An der Kleinenbroicher Straße kann gebaut werden. Der Stadtrat hat jetzt dem vorliegenden Bebauungsplan seine Zustimmung erteilt — und Projektentwickler Gert Lichius aus Neuss wirbt bereits für „Die Vorsthäuser“.

„Wir werden 26 Einfamilien- und Doppelhaushälften mit Wohnflächen von 114 bis 163 Quadratmetern errichten“, erklärt Geschäftsführer Guido Lichius. 14 der Häuser seien schon verkauft. „Vorst ist gerade für Familien eine attraktive Wohnlage mit sehr guter Infrastruktur“, erläutert er. Im Sommer kommenden Jahres sollen die ersten Häuser bezugsfertig sein. „Durch einen kleinen Platz sollen die Einfamilienhäuser mit den nördlich geplanten Mehrfamilienhäusern verbunden werden“, erklärt Lichius.

Doch ob und wann diese dort entstehen, ist fraglich. Die Raiffeisenbank hatte geplant, sie im Zusammenhang mit einer neuen Filiale an der Kleinenbroicher Straße zu errichten — und dann Interesse geäußert, die Filiale am Sankt-Eustachius-Platz zu bauen. „Trotz der Entscheidung des Rates, dort das Jugendzentrum bauen zu lassen, sehen wir uns nicht komplett aus dem Rennen“, sagt Vorstand Guido Schaffer. Erst müsse sich zeigen, ob die Stadt einen Investor für das Projekt finde. „Wir haben aber aus unseren Planungen für die Kleinenbroicher Straße das Tempo heraus genommen“, so Schaffer weiter. Denn ihre Filiale würde die Raiffeisenbank in einem der beiden Mehrfamilienhäuser unterbringen. „Das erfordert besondere bauliche Voraussetzungen, weil wir dort auch eine Safe-Anlage hätten. Von daher gesehen müssen wir den Bau an die Entwicklung am Sankt-Eustachius-Platz koppeln“, erläutert er.

Allerfrühestens Anfang kommenden Jahres könne die Bank mit den Häusern an der Kleinenbroicher Straße beginnen. In der Sitzung des Stadtrates hatten Anwohner der angrenzenden Straßen sich besorgt über möglichen „Ringverkehr“ geäußert, weil in den Planungen eine umlaufende Straßenführung ausgewiesen wird.

Diese sei jedoch neben den Radfahrern und den Fußgängern der Müllabfuhr vorbehalten und entsprechend ausgewiesen, so erläuterte die Technische Beigeordnete Sigrid Burkhart. Der von den Anwohnern gewünschte Poller sei nicht Bestandteil des Bebauungsplans. dagi

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