Grevenbroich: RWE erwartet keine Bergschäden

RWE und der Geologischer Dienst weisen Berichte über Schäden zurück. Sie stimmten nicht.

Grevenbroich. Hausbesitzer und Grundstückskäufer müssen sich keine Sorgen machen - das ist die Botschaft, die RWE, der Geologische Dienst und die Stadtplanung auf einem Informationsgespräch verkündeten.

Man sah sich in der Pflicht, aufzuklären, nachdem Meldungen über drohenden Bergschäden von Heinsberg bis Düsseldorf bekannt wurden. Hauseigentümer im Rheinland reagierten verunsichert.

In Grevenbroich, der selbst ernannten Bundeshauptstadt der Energie und dem Mittelpunkt der beschriebenen Risikozone, wollte vor allem Professor Josef Klostermann, Direktor des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen, einiges von dem richtigstellen, was in einer Regionalzeitung zu lesen war.

So gebe es zwischen den Tagebauen Garzweiler I und II so genannte "hydraulisch wirksame Verwerfungen", die verhindert, dass sich Auswirkungen des Bergbaus bis nach Düsseldorf zeigten.

Schäden treten nur in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Abbaugebieten auf und auch nur dort, wo es tektonische Störungen wie Sprungsysteme gebe oder auf Auenböden.

Zudem gebe es kein Szenarium mit plötzlichen, ruckartigen Bewegungen, sondern gleichmäßige Veränderungen im Millimeterbereich, die von RWE an 5700 Messstellen im Auge behalten würden. Bergbaubedingte Vernässungen sind laut RWE nicht zu erwarten und auch gleichförmige Senkungen seien für bauliche Anlagen unschädlich, betont RWE.

Insgesamt würden immer weniger Bergschäden gemeldet worden als zuvor, sagt Alois Herbst, Leiter der Abteilung Bergschäden bei RWE. Im gesamten Revier von 3000 Quadratmetern gebe es im Jahresmittel 275 Meldungen, davon werden 40 als Bergschäden eingestuft.

Bürgermeister Axel Prümm wies darauf hin, dass sich jeder Grevenbroicher, der einen Bergschaden an seiner Immobilie vermutet, auch an die Stadt wenden kann.

Über den Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer werde der Schaden dann kostenlos geprüft. Seit 1988 habe man dies bei zehn Fällen im Stadtgebiet getan.

Grundsätzlich werde eine Gefährdung durch den Bergbau im Bebauungsplan als Hinweis festgehalten, fügte Dorothea Rendel, vom Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung hinzu.

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