Getöteter Sohn: Eltern wollen Schmerzensgeld

Zivilrechtliche Klage gegen den eigenen Neffen, der seinen Cousin umbrachte.

Büttgen. Im Dezember 2013 wurde Daniel D. am Rande der K 37 in Büttgen von seinem Cousin erschlagen. Der Fall und die damit verbundene Familientragödie haben damals viele Menschen bewegt. Im Sommer 2014 sprach das Landgericht Düsseldorf den Aushilfssportlehrer aus Korschenbroich, der bis zu seiner Verhaftung an einem Gymnasium in Willich beschäftigt war, wegen Totschlags schuldig. Zehn Jahre Haft lautete das Urteil. Jetzt ziehen die Eltern des Getöteten, die im Strafprozess als Nebenkläger auftraten, gegen ihren Neffen auch zivilrechtlich vor Gericht. Klaus und Hilde D. verlangen Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Die Kläger, heißt es in der „Pressevorschau“ des Landgerichts Düsseldorf, machen als Schadenersatz die Kosten der Beerdigung, die Kosten des vorzeitigen Verkaufs des Hauses des Verstorbenen und die damit entstandene Vorfälligkeitsentschädigung, die Kosten des Verkaufs eines weiteren Hauses, das der Sohn hätte bewohnen sollen, das aber wegen seines Todes verkauft wurde und die dadurch entstandene Steuerlast wegen des durch den Verkauf entstandenen Spekulationsgewinns geltend. Gefordert werde zudem Schmerzensgeld von mindesten jeweils 25 000 Euro. Der Streitwert wird vom Gericht auf 146 376 Euro beziffert.

Daniel D. starb im Alter von 35 Jahren. Am Abend des 11. Dezember 2013 wurde ihm mit einem schweren, scharfkantigen Gegenstand der Schädel zertrümmert. Rettungskräfte fanden ihn damals mit dem Gesicht im Gras neben seinem Auto liegend. Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Auch die Frage nach dem Warum ist nach wie vor nicht geklärt. Im Prozess, am letzten Verhandlungstag, gab der damals 28 Jahre alte Täter zu, für den Tod seines Cousins, mit dem er Garten an Garten aufwuchs, verantwortlich zu sein.

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